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Top 5 Yachtcharter Versicherungen für Skipper & Crew

Bestens versichert in den charterurlaub starten.

Segel- oder Motoryachten sind exklusive Luxus-Objekte, die u.U. den Wert eines Einfamilienhauses erreichen. Beschädigungen einer gecharterten Yacht können hohe Repararturkosten verursachen. Für einen Charterkunden, insbesondere dem Skipper, ist es daher ratsam, die größten finanziellen Risiken beispielsweise mit einer Kautions- und einer Skipper-Haftpflicht-Versicherung abzudecken. Mehr hierzu erfahren Sie weiter unten in unserem Artikel.

Welches sind die wichtigsten Versicherungs-Produkte für Yachtcharter?

Welche versicherer bieten welche charterversicherungen an, im folgenden haben wir für sie eine knappe übersicht der verschiedenen basis-pakete einiger empfehlenswerter versicherungs-anbieter zusammengestellt:, wie sind die laufzeiten der versicherungen für ihren bootsurlaub, was ist der unterschied zwischen einer kautions- und einer haftpflichtversicherung, was ist ein sicherungsschein.

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yachtcharter versicherung

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Versicherungen beim Chartern einer Yacht – darauf sollte man unbedingt achten.

Ein beitrag von.

Andreas Medicus

Andreas Medicus

Andreas Medicus ist leidenschaftlicher Segler und geschäftsführender Gesellschafter der Hamburger Yacht-Versicherung Schomacker. Er kennt die Branche seit über 20 Jahren und hat diverse Chartertörns im Kielwasser. Außerdem ist er Eigner einer Fahrtensegelyacht vom Typ Forgus 35.

Welche Charter-Versicherungen werden gebraucht?

Wer ein Schiff chartert, freut sich für gewöhnlich auf ungetrübten Segelspaß und eine tolle Zeit in einem attraktiven Revier. Damit die Rechnung am Ende auch aufgeht, sollte spätestens nach Vertragsabschluss mit der Charteragentur oder dem Anbieter über die passenden zusätzlichen Versicherungen nachgedacht werden.

Doch wie findet man sich im Dickicht des Kleingedruckten zurecht? Welche Versicherungen werden wirklich gebraucht und welche Versicherungen sind weniger wichtig? Mit diesem Beitrag möchte ich ein bisschen Licht ins Thema bringen und aufzeigen, worauf man achten sollte.

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Welche Versicherungen bestehen durch den Vertragsabschluss?

Durch den Abschluss des Chartervertrages werden bereits indirekt Versicherungen abgeschlossen, die bei einem Vorfall während des Törns von großer Relevanz sein können. Dies sind im Wesentlichen die Kaskoversicherung für Schäden am Charterschiff und die Haftpflichtversicherung für die Ansprüche Dritter aus Schäden.

Diese Versicherungen sollte der Eigentümer der Yacht respektive der Flottenbetreiber für die Charteryacht abgeschlossen haben. Als Kunde muss man also darauf vertrauen, dass diese Versicherung auch wirklich abgeschlossen ist und der zugehörige Versicherungsschutz besteht. Wenn Zweifel bestehen, kann man als Kunde durchaus bei dem Charteranbieter nachhaken, ob diese Versicherungen auch tatsächlich und, gerade was die Haftpflicht angeht, in ausreichender Höhe bestehen.

Skipper-Haftpflichtversicherung

Das Vorhandensein der Kaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung suggeriert eine trügerische Sicherheit. Nicht selten fragen mich Kunden, was denn eigentlich noch passieren kann, wenn ein Schaden mit der Charteryacht verursacht wird – schließlich bestehen ja eine Kaskoversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Theoretisch stimmt das. In der Realität ist es jedoch leider nicht so einfach. Dazu ein paar Beispiele:

Sollte der Flottenbetreiber die Versicherungsprämien für die Yacht nicht bezahlt haben, besteht im schlimmsten Fall gar kein Versicherungsschutz. Das ist mehr als ärgerlich. Allerdings kann dieser Fall durch den Abschluss einer zusätzlichen Skipper-Haftpflichtversicherung zumindest in Teilen aufgefangen werden. Über diese Versicherung haben der Skipper und seine Crew im Rahmen des Vertrages immerhin einen Haftpflichtversicherungsschutz, der allerdings immer nachrangig einspringt (also zunächst leistet immer die Haftpflichtversicherung der Charteryacht, danach erst die Skipper-Haftpflicht).

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Hinzu kommt, dass insbesondere bei ausländischen Versicherungsanbietern die Versicherungssummen oftmals nicht ausreichen und zudem eine verhältnismäßig hohe Selbstbeteiligung besteht – auch für diese Fälle springt die Skipper-Haftpflichtversicherung ein. Sie schließt die Deckungslücke.

Mehr noch: Beim Chartern kann es durchaus vorkommen, dass Personen- und Sachschäden entstehen, bei denen Ansprüche der Crewmitglieder untereinander oder gegen den Skipper entstehen. Verletzt sich zum Beispiel durch eine unangekündigte Halse ein Crewmitglied und stellt Ansprüche an den Rudergänger, sind diese Schadenersatzforderungen im Rahmen des Vertrages über die Skipper-Haftpflichtversicherung gedeckt.

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Nicht zu unterschätzen sind auch Schäden an der Charteryacht. Hier gibt es zwei Szenarien, bei denen die Skipper-Haftpflicht durchaus von Bedeutung ist.

Zum einen hilft sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Stellt beispielsweise der Eigner der Charteryacht Forderungen zur Schadenbegleichung an die Crew, die diesen Schaden aber nicht verursacht hat, kümmert sich die Skipper-Haftpflichtversicherung im Rahmen des Vertrages darum, dass diese Ansprüche abgewehrt werden.

Zum anderen hilft die Skipper-Haftpflichtversicherung weiter, wenn Schäden an der Charteryacht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Grobe Fahrlässigkeit wird in der Regel mit der Inkaufnahme eines möglichen Schadens definiert – man verhält sich also so, dass der gesunde Menschenverstand einem sagt, dass ein Schadensfall eintreten könnte, man lässt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt grob außer Acht, sehr schnell ist dieses anzunehmen, wenn Alkohol im Spiel ist. In diesen Fällen wird nicht selten die Regulierung durch den Kaskoversicherer bei einem Schaden an der Yacht abgelehnt oder gequotelt. Genau dafür springt dann die Skipper-Haftpflichtversicherung im Rahmen des Vertrages ein.

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Tipp: Führt ein Schaden an der Yacht dazu, dass für die nachfolgende Chartercrew der Törn ausfällt, sollte dies im Rahmen der Skipper-Haftpflichtversicherung bis 25.000 Euro gedeckt sein. Darauf würde ich beim Abschluss achten.

Mit anderen Worten: Es gibt viele gute Gründe, eine gültige Skipper-Haftpflichtversicherung beim Chartern im Gepäck zu haben. Abhängig vom Anbieter und Typ sowie von der Größe der Yacht kostet diese Versicherung pro Jahr um die 70 Euro (Segelyacht) oder zwischen 120 und 160 Euro (Motoryacht). Für Wochenendtörns gibt es auch eine günstige 3-Tage-Deckung.

Dazu noch ein Hinweis: Ist der Skipper selbst Eigentümer einer Yacht, kann eine Skipper-Haftpflichtversicherung in seiner Yacht-Haftpflichtversicherung enthalten sein. Hier gilt es allerdings, den genauen Deckungsumfang zu prüfen: Ist eventuell nur der Skipper (also der Versicherungsnehmer der Yacht-Haftpflichtversicherung) abgesichert? Dann macht der Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung trotzdem Sinn, um auch die restliche Crew einzuschließen.

Skipper-Rechtsschutzversicherung

Eine sinnvolle Ergänzung der Skipper-Haftpflichtversicherung ist die Skipper-Rechtsschutzversicherung. Sie kann nur in Verbindung mit der Skipper-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Aufpreis beträgt zwischen 10 Euro (Segelyacht) und 20 Euro (Motoryacht) für die Jahresdeckung.

Die Aufgabe der Skipper-Rechtsschutzversicherung ist es, für anwaltliche Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen zu sorgen, die gerade im Ausland dringend erforderlich sein kann. Häufig wird sie benötigt, wenn es um die Durchsetzung eigener Ansprüche bei einer Kollision gegen den Schadenverursacher geht. Aber auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Motorboot mit fälschlicher Messung kann ein Thema sein.

Wie wichtig ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Gleich vorweg: Ich persönlich halte das für eine sehr wichtige Versicherung, da Chartertörns normalerweise nicht preiswert sind. Fällt der Skipper vor dem Törn aus, kann eventuell die gesamte Crew nicht in den Urlaub starten und hängt auf den Kosten. Das wäre ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Ebenso ist der Abbruch des Törns gedeckt, wenn der Skipper beispielsweise mit einer Lebensmittelvergiftung von Bord muss. Das gilt anteilig auch, wenn ein Crewmitglied ausfällt.

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Gegen Aufpreis kann auch abgesichert werden, dass die komplette Reise storniert wird, wenn statt des Skippers ein beliebiges Crewmitglied ausfällt – ein für Familien nicht selten interessantes Szenario. Dieser Schutz kostet daher auch etwas mehr Prämie, weil das Risiko für den Versicherer höher ist, als wenn nur der Skipper samt Familie über den vollen Charterpreis abgesichert ist.

Inwieweit neben den Chartergebühren auch die individuellen Kosten für An- und Abreise eingeschlossen werden können, hängt vom Vertrag ab. Wichtig ist in meinen Augen die Absicherung des vollen Reisepreises.

Die Kosten der Versicherung starten bei etwa 40 Euro für einen Reisepreis von 1.000 Euro. Die Prämie ergibt sich aus dem Reisepreis und der Anzahl der Personen. Ganz wichtig für die Reiserücktrittsversicherung: Die Abschlussfristen müssen beachtet werden! Bei acht Wochen von Buchung bis zum Reiseantritt liegt die Abschlussfrist bei 14 Tagen. Je nach Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt weichen die Fristen ab, denn häufig werden Chartertörns schon sehr frühzeitig gebucht. In diesen Fällen verlängert sich die Frist, in der der Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung möglich ist. So ist beispielsweise bei einer Reise, die länger als 24 Wochen im Voraus gebucht wird, der Abschluss der Versicherung noch bis 84 Tage nach der Reisebuchung möglich. Für den Fall, dass weniger als 30 Tage zwischen Buchung und Reiseantritt liegen, muss diese Versicherung direkt bei der Buchung abgeschlossen werden.

Sonderfall Corona-Pandemie

Als Zusatzoption lässt sich seit der Corona-Pandemie eine Absicherung für den Fall einer Corona-Quarantäne buchen. Denn bei einer Quarantäne-Anordnung handelt es sich nicht um ein im Rahmen der normalen Reiserücktrittskostenversicherung versichertes Ereignis. Oder anders formuliert: Erkrankt der Skipper, zahlt die Versicherung. Ist er in Quarantäne, ist das aber keine Erkrankung im Sinne der Bedingungen und die Versicherung muss dafür nicht zahlen. Was passiert aber, wenn die Familie am Abreisetag des Chartertörns feststellt, dass ein Kind zwar nicht erkrankt, aber dennoch positiv auf Corona getestet wurde und der Törn nicht angetreten werden kann? Dieses Risiko lässt sich mit dem Corona-Zusatzschutz speziell für die Charterreise absichern.

Auch das Risiko, dass beispielsweise der Rückflug bei Verdacht auf eine Covid-Infektion durch das Flughafenpersonal verweigert wird, ist gedeckt. Ebenso versichert ist der Fall, dass während eines Törns ein Crewmitglied an Corona erkrankt und die gesamte Crew am Urlaubsort unter Quarantäne gesetzt wird.

Der Corona-Quarantäne-Zusatzschutz tritt 14 Tage nach Buchung der Versicherung in Kraft und kann nur zusammen mit der Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden.

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Was passiert, wenn der Charter-Anbieter insolvent ist?

Diese Lücke kann durch die Insolvenz-Versicherung, die in Verbindung mit der Reiserücktrittversicherung abgeschlossen werden kann, abgesichert werden. Sollte also die Yacht aufgrund von Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers oder Betreibers nicht zur Verfügung gestellt werden, gibt es das Geld im Rahmen des Vertrages zurück.

Wofür ist die Kautionsversicherung?

Fast alle Vercharterer verlangen vor Übernahme der Yacht eine Kaution zur finanziellen Absicherung von potentiellen Schäden – und die passieren leider manchmal sehr schnell. Damit der Urlaub nicht mit Unmut endet, gibt es die Kautionsversicherung. Behält die Charterfirma die hinterlegte Kaution ein, ist dies über die Kautionsversicherung gedeckt.

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Die Teilnahme an Regatten mit der Charteryacht kann eingeschlossen werden, ebenso kann die Mitnahme einer zahlenden Crew versichert werden.

Es ist eigentlich naheliegend, aber ich möchte es der Form halber erwähnen, dass die Kosten für Reinigung, Miete für Bettzeug, Kraftstoffverbrauch oder auch die Auflösung einer Fäkalientankverstopfung nicht von der Kautionsversicherung gedeckt sind. Auch dann nicht, wenn diese über die Kaution abgerechnet werden.

Abhängig von der hinterlegten Kaution, kostet die Kautionsversicherung je nach Anbieter zwischen 75 Euro (500 Euro Kaution) bis 685 Euro (8.000 Euro Kaution). Für eine Zusatzprämie von 20 Euro kann das Beiboot mit eingeschlossen werden. Höhere Kautionssummen können auf Anfrage abgesichert werden.

Hinweis: Die Kaution muss dennoch hinterlegt werden, es wird eine Garantieurkunde ausgestellt, dass die Kaution im Schadenfall zurückgezahlt wird.

Wichtig: Die Schadenmeldung muss spätestens einen Monat nach Ende des Törns eingereicht werden.

Unfallversicherung

Ist kein ausreichender Unfallschutz vorhanden, können mit dieser Versicherung wahlweise der Skipper und die Crew oder nur der Skipper versichert werden. Viele Segler meinen, dass eine der klassischen Unfallversicherungen auch alle Unfälle beim Segeln abdeckt. Das ist nicht immer der Fall.

In einer Wassersport-Unfallversicherung sind ergänzend zu anderen Versicherungen auch wassersporttypische Unfälle eingeschlossen. Beispielweise: Tauchunfälle, Unfälle bei der Benutzung von Beibooten, Bergekosten (falls ein Patient von Bord geholt werden muss – auch bei Herzinfarkt oder Schlaganfall), Suchaktionen (falls ein Crewmitglied über Bord gegangen ist) sowie das Abbergen aus Seenot.

Die versicherte Summe wird im Schadenfall durch die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen geteilt. Die Prämien variieren je nach Anbieter, Versicherungssumme und Dauer der Versicherung (für einen Törn von maximal vier Wochen bis hin zur Jahresdeckung) zwischen etwa 20 Euro und 200 Euro.

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Das Dickicht der Versicherungen ist am Ende des Tages gar nicht so kompliziert, wie es scheint und auf Basis der vorstehenden Erläuterungen sollte es möglich sein, die passende Versicherung für den eigenen Törn zu finden.

Tipp: Der Abschluss der Versicherungen (bis auf die Reiserücktrittsversicherung) ist genau genommen auch noch in letzter Minute am Steg während der Übergabe möglich. Einfach per Smartphone im Chartershop auf www.schomacker.de die gewünschte Leistung auswählen und mit PayPal oder Kreditkarte zahlen. Die Policen werden dann sofort per E-Mail verschickt.

Weitere Infos unter: www.schomacker.de

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Hamburger yacht-versicherung schomacker.

guest

Eine richtige Absicherung ist unglaublich wichtig. Es kann so schnell etwas passieren, da ist es gut, wenn die richtige Versicherung vorliegt, daher muss man sich ind iesem Bereich unbedingt ausführlich informieren ( https://www.finanznachrichten.de/ )

Christian

Hallo, ein interessanter und guter Beitrag. Vielen Dank!

Aber bereits im zweiten Absatz (…”Wenn Zweifel bestehen, kann man als Kunde durchaus bei der Charteragentur nachhaken, ob diese Versicherungen auch tatsächlich und, gerade was die Haftpflicht angeht, in ausreichender Höhe bestehen”…) eine Anmerkung von mir.

Selbst wenn ich mir als Charterkunde die Versicherungspolice zur Kontrolle senden lasse, weiss ich noch nicht, ob der Eigner auch tatsächlich die Versicherungsbeiträge bezahlt hat.

Armin

Leider versuchen immer mehr Charterfirmen z.B. “Athenian Yachts Enterprises s.a., Greece” zusätzliches Geld mit der sogenannten “Kautionsabgeltung” zu machen.

So muss ich für die Saison 2023 pro Woche 350 EUR Kautionsabgelung für eine Sun Odyssey 469 bezahlen und zusätzlich für den Törn 500 EUR Kaution hinterlegen.

2020 habe ich für das gleiche Schiff 3.000 EUR Kaution hinterlegt. Die Versicherung für den 2wöcheigen Törn hatte mich damals 210 EUR gekostet.

Lava Charter

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Häufig gestellte Fragen zur Charter-Versicherung für Skipper und Crew

Hier sind weitere Informationen zu den Punkten:

Charter-Versicherungen für Skipper und Crew decken Risiken und Schäden ab, die während einer Charter-Reise auf einer Yacht entstehen können. Dies umfasst sowohl Personenschäden als auch Sachschäden.

Skipper und Crew sind oft nicht über die Versicherung des Vercharterers versichert, daher ist es wichtig, eine separate Versicherung abzuschließen.

Die Skipperhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Skipper einer Charteryacht verursacht, z.B. durch Kollisionen mit anderen Booten oder Schäden an Anlegestellen.

Die Kautionsversicherung ist eine Alternative zur Barkaution, die von vielen Vercharterern verlangt wird. Sie stellt sicher, dass die Kaution im Falle von Schäden oder Verlusten abgedeckt ist.

Die Reiserücktrittsversicherung deckt Stornierungskosten ab, wenn die Reise aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann.

Personenschäden: Bei Personenschäden haftet der Vercharterer in der Regel für Schäden, die aufgrund von mangelnder Wartung oder Ausrüstung der Yacht entstehen. Wenn jedoch der Skipper oder die Crew fahrlässig handeln, können sie für Schäden haftbar gemacht werden.

Sachschäden: Bei Sachschäden haftet der Vercharterer normalerweise für Schäden, die aufgrund von Ausrüstungsproblemen oder unvorhergesehenen Ereignissen wie Wetterbedingungen entstehen. Wenn jedoch der Skipper oder die Crew fahrlässig handeln, tritt die Versicherung nicht für den Schaden ein.

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Wir kennen die Herausforderungen und Unvorhersehbarkeiten, mit denen Chartercrews konfrontiert werden können. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Versicherungslösungen an, die speziell auf Charterreisen abgestimmt sind.

Skipperhaftpflichtversicherung

Da ihre private Haftpflicht i.d.R. Boote oder Yachten nicht versichert hat, ist die Skipperhaftpflicht unserer Meinung nach die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie haftet für Personen und Sachschäden an Dritten "quasi" unbegrenzt.

Charter-Kautionsversicherung

Sie leistet bei Schäden an der von Ihnen gecharterten Yacht, z.B. bei Lackkratzer, Segel-, Motor-, Getriebeschäden oder Verlust eines Fenders etc., wenn die Chartergesellschaft die geleistete Kaution ganz oder teilweise einbehält.

Reiserücktrittskostenversicherung

Kann der Skipper durch ein versichertes Ereignis die Reise nicht antreten, werden die Kosten für den gesamten Charter-Segeltörn erstattet. Bei Crewmitgliedern wird dessen Anteil erstattet. Der Reiseabbruch ist immer mitversichert.

Insolvenzversicherung (inkl. Reiserücktritt)

Zusätzlich versichert ist die Insolvenz des Charteryachtbetreibers. Diese Charterversicherung empfehlen wir sehr, wenn Sie keinen Sicherungsschein erhalten.

Insassenunfallversicherung

Deckt nicht nur Folgekosten für Unfälle ab, die der Skipper oder Crewmitglieder während des Törns erleiden. Auch Bergekosten bei Herzinfarkt oder Schlaganfall gelten mitversichert.

Auslands-Reise-Krankenversicherung

Wir empfehlen immer eine Jahresdeckung, damit sind Sie bei Krankheit im Ausland gut abgesichert. Bitte sprechen Sie uns an.

FAQ Charterversicherungen

Die wichtigsten Informationen zu unseren jeweiligen Charterversicherungen finden Sie auch auf den Produkt-Bestellseiten, zu denen Sie oben gelangen. Wir akzeptieren Überweisung, PayPal, Kreditkarte und Paydirekt. 

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Reiserücktrittskostenversicherung?

Wenn der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wurde, sind es 20 %, mindestens 25,- Euro pro Person.

Bei jedem anderen Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt von 25,- Euro pro Person.

Der Selbstbehalt entfällt, wenn aufgrund einer unerwartet schweren Krankheit eine vollstationäre Krankenhausbehandlung erforderlich wurde.

Kann ich eine Reiserücktrittskosten-Versicherung auch dann noch abschließen, wenn ich in 3 Wochen in Urlaub fahre?

Ja, aber nur, wenn die Buchung kurz vorher stattfand. Der Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung muss sofort bei Buchung der Reise erfolgen.

Muss ich die 6-Wochen-Nutzung bei der erw. Skipperhaftpflicht-Versicherung melden?

Nein, da vertrauen wir unseren Kunden, dass Sie wirklich nur 6 Wochen im Jahr fahren!

Kann ich die Skipperhaftpflicht-Versicherung verlängern bzw. aufstocken?

Verlängerung und Aufstockung sind kein Problem. Es wird einfach der Differenzbetrag nachbezahlt.

Bin ich unterversichert, wenn ich eine Kautionsversicherung wähle, die unter der tatsächlich hinterlegten Kaution entpricht?

Ja, das kann zu Problemen bei der Schadensregulierung führen. Die angekreuzte Kautionssumme darf nicht niedriger sein als die tatsächlich hinterlegte Kaution.

Was muss ich tun, wenn ich einen Schaden habe?

Der Schaden muss unverzüglich:

- per Telefon: 040 / 369849 - 49

- Fax: 040 / 369849 - 11

- Mail: charter@schomacker . de

oder am besten mit einem Schadenformular gemeldet werden.

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Wie können Sie sich versichern?

Füllen Sie dazu einfach den Online-Antrag Charter-Versicherungen aus für die Sie sich persönlich entschieden haben und senden Sie ihn ab. Sie erhalten dann umgehend die Bestätigung bzw. die Police für die abgeschlossene Versicherung. Die Versicherungen bis auf Reise-Rücktritt, sind zum Teil auch Jahresversicherungen. D. h. Sie gelten für alle Törns, die Sie in einem Jahr durchführen. Nach einem Jahr verlängern sich die Versicherungen automatisch (nicht Reise-Rücktritt)

Wenn Sie Rückfragen zu den Versicherungen haben, stehen Ihnen die kompetenten Ansprechpartner der jeweiligen Unternehmen auch gern persönlich zur Verfügung.

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Charterversicherungen für skipper und crew.

Als Skipper haben Sie an Bord eine besondere Verantwortung. Als Verantwortlicher für Boot und Crew müssen Sie stets den Überblick behalten. Damit auch Sie Ihren Törn genießen können, bieten wir über unsere Partner ausgewählte Versicherungspakete an, mit dem Sie mit gutem Gewissen und bestens versichert in See stechen können. Die erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung, Charterkautions-Versicherung, Reiserücktrittskosten-Versicherung und Reisepreisabsicherung können Sie einzeln oder z.T. auch in Paketform abschließen. Den genauen Inhalt der Versicherungspakete entnehmen Sie bitte der Beschreibung.

Erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung  für private Skipper

In der Regel sind alle Charterschiffe sowohl Haftpflicht- als auch Kasko versichert.

Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass der Yachthaftpflicht- oder Kaskoversicherer in bestimmten Fällen nicht leistet oder die Deckungssummen bzw. der Vertragsumfang nicht ausreichen. Bereits einige wenige Beispiele verdeutlichen, warum jeder Skipper über eine erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung verfügen sollte:

Bei der Einfahrt in den Yachthafen übersieht der Skipper eine einlaufende Yacht, es kommt zur Kollision. Die Haftpflichtversicherungssumme der Charteryacht reicht nicht aus, den an der havarierten Yacht entstandenen Schaden zu begleichen. Die Deckungslücke schließt Ihre Skipperhaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis Euro 2.000.000,00 deckt.

Während eines Törns kentert die Charteryacht im Sturm. Ein Crewmitglied kann nicht mehr gerettet werden. Die Angehörigen verklagen den Skipper, da dieser angeblich eine Untiefe übersehen haben soll. Die Yachthaftpflichtversicherung der Charteryacht deckt keine Ansprüche der Mitreisenden gegen den Skipper. Auch hier leistet im Rahmen des Vertrages die erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung bei Personen-, Vermögens- und Sachschäden (über Euro 150,00) bis Euro 2.000.000,00, sofern diese durch einen Fehler eines anderen Crewmitgliedes oder des Skippers bedingt sind.

Auch das kann Ihnen passieren: Die Kaskoversicherung weigert sich, den Schaden an der gecharterten Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit zu begleichen. Der Eigentümer fordert von Ihnen den Ersatz dieses Schadens. Derartige Schadensereignisse sind bei amtlich nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bis zu einer Summe von Euro 550.000,00 mit einer Selbstbeteiligung von Euro 2.500,00 - nach Kaution - im Rahmen unserer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung versichert.

Wenn durch einen von Ihnen verschuldeten Schaden eine fest gebuchte Folgecharter ausfallen muß, weil die Yacht nicht rechtzeitig aus der Werft kam, so ist der nachgewiesene Charterausfall bis zu Euro 20.000,00 mitversichert, wobei die ersten drei Tage Charterausfall als Selbstbeteiligung zu Ihren Lasten gehen.

Die erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung deckt als Ihr Vertragspartner die gegen Sie erhobenen Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Schützen Sie sich und Ihre Mitversicherten Crewmitglieder vor unkalkulierbaren Risiken durch den Abschluß unserer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung.

Die Versicherung hat eine Laufzeit von einem Jahr. Während des Versicherungsjahres besteht Versicherungsschutz für Schiffsführungen/Charterungen bis zu insgesamt sechs Wochen Dauer. Die Schiffsführungen/Charterungen müssen nicht vorher angezeigt werden. Auf Anfrage ist eine Erweiterung möglich.

Reiserücktrittsversicherung

Für jede Crew ist der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung aufgrund der doch teilweise beträchtlichen Charterkosten sehr zu empfehlen. Hierfür bieten wir Ihnen ein spezielles Konzept der "Reiserücktrittskostenversicherung für gecharterte Sportyachten" zu besonders günstigen Konditionen an. Neben der gängigen Erstattung der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten, den nachgewiesenen Reiserücktrittskosten und nicht in Anspruch genommener Kosten (Umbuchungen, Flug, Hotel, Transferkosten etc.), gewährleistet die Versicherung Ihnen und Ihrer Crew eine Rundumabsicherung vor Antritt und während der Reise. Versichert ist jedes Crewmitglied, welches im Antrag und der Police genannt ist. Beim Eintritt des Schadenfalls eines Crewmitgliedes ist dieses somit bis zur Höhe des anteilig gemeldeten Reisepreises versichert. Bei Ausfall des allein zur Führung der Yacht berechtigten Skippers, kann die Leistung für alle im Versichertenschein aufgeführten Crewmitglieder in Anspruch genommen werden. Sofern die restlichen Crewmitglieder mit einem Ersatzskipper fahren wollen wird das Honorar von der Versicherung getragen, wenn dies zur Minderung des Schadens beiträgt. Die Versicherung kann nur innerhalb von 14 tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Versicherter ist nur, wer im Antrag/Versicherungsschein namentlich mit seiner (anteiligen) Versicherungssumme (Charter-/Reisepreis) aufgeführt ist.

Im Rahmen der "Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV)" nebst Klauseln, Sonderbedingungen sowie den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes wird Versicherungsschutz geboten, für:

Die dem Charterunternehmen oder einem anderen bei Nichtantritt der Reise vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.

Bei Abbruch der Reise oder bei nachträglicher Rückkehr zusätzlich entstandenen, nachgewiesenen Rückreisekosten.

Zusätzliche Aufwendungen für gebuchte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern diese bei Bildung der Versicherungssumme berücksichtigt wurden), z. B. Flug-, Hotel- und/oder Transferkosten

Kautionsversicherung

Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von Ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat.

Versichert ist der Einbehalt der Kaution gecharterter Yachten aufgrund aller Gefahren, denen die gecharterte Yacht während der Dauer der Versicherung ausgesetzt ist. Schiffsunfall, Sinken, Brände, Blitzschlag, Explosion, Erdbeben, Seebeben oder sonstige Naturkatastrophen, Diebstahl oder Raub.

Warum sie bei uns besser chartern, erfahren sie auf der  Yachtcharter  Site

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Erklärung Kautionsversicherung:

Grundsätzlich schliessen die Charterstützpunkte für die Yachten Ihrer Flotten sowohl eine Haftpflichtversicherung als auch eine Kaskoversicherung ab. Vereinfacht gesagt, deckt die Haftpflichtversicherung Schäden an fremden Yachten, Hafeneinrichtungen oder fremden Personen ab. Die Kaskoversicherung deckt Schäden am gecharterten Schiff ab – dabei gibt es immer einen Selbstbehalt. Für diesen Selbstbehalt, der nicht von der Kaskoversicherung gedeckt ist, hinterlegt der Charterkunde eine Kaution.

Wir empfehlen grundsätzlich, diese Kaution mit einer Kautionsversicherung abzusichern. In einigen Fällen bieten die Chartergesellschaften diese selbst an – in Form eines “Damage Waivers”: Wer diesen kauft, muss weniger Kaution hinterlegen. In den meisten Fällen empfiehlt sich der Abschluss einer externen Kautionsversicherung.

Weitere empfehlenswerte Versicherungen:

– Skipperhaftpflichtversicherung

– Charter-Reiserücktrittsversicherung – für den Fall, dass Skipper oder Crewmitglieder krank werden

– Auslandsreisekrankenversicherung, evtl. auch Reiseunfallversicherung

Reiserücktrittsversicherung und Auslandsreise-Krankenversicherung sind natürlich auch für Gäste, die eine Luxusyacht mit Crew chartern, unbedingt empfehlenswert!

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Speziell für unsere Schweizer Kunden!

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Yachtcharter connection die beste yacht für ihren urlaub an bord.

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Unsere 10 Niederlassungen bieten Rundum-Service in allen Wassersportrevieren der Welt.

Seit 1899 vertrauen Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen der Pantaenius Versicherungsmakler GmbH.

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Europas führender Spezialist für Yacht- und Bootsversicherungen

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Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder wünschen eine unverbindliche Versicherungsempfehlung für Ihr Schiff? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Unsere Experten sind gerne für Sie da!

Optimaler Versicherungsschutz für Ihr Boot

Immer sicher unterwegs: Mit dem Abschluss der passenden Versicherung sichern Sie nicht nur die eigene Yacht ab, sondern schützen sich auch gegen Schäden durch Dritte. Dabei gehen wir ganz auf Ihre Pläne und Wünsche ein – dank individueller Zusammenstellung Ihrer Versicherungslösung sorgen Sie jederzeit für den optimalen Schutz an Bord!

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Unsere Produkte für Boots- und Yachteigner

Palma international boat show.

25.04.2024 - 28.04.2024

Mercury Experience Days, Werder

04.05.2024 - 05.05.2024

ULTRAMARIN Boatshow, Bodensee

Opti cup plau.

11.05.2024 - 12.05.2024

Rendezvous en France - Reisetipps

Frankreich trumpft 2024 mit Großereignissen des (Wasser-)Sports auf. In Paris finden die Olympischen Spiele statt, die dazu gehörigen Segelwettbewerbe werden in Marseille ausgetragen. Und am 10. November startet in Les Sables-d’Olonne das dritte sportliche Highlight des Jahres 2024, an dem auch der Deutsche Boris Herrmann teilnimmt: die Vendée Globe. Grund genug, mal einen Blick nach Frankreich zu werfen und zu schauen, was Bootsfahrerinnen und -fahrer an den drei Standorten erwartet.

Yachtversicherung von Pantaenius: Ihre moderne Bootsversicherung

Warum wir so genau wissen, dass Sie für Ihr Boot unbedingt einen guten Versicherungsschutz benötigen? Weil wir maßgeblich an der Entwicklung der modernen Yachtversicherung beteiligt waren. Schon in den 60ern revolutionierte Pantaenius-Inhaber Harald Baum mit seiner ersten Yachtkasko den Markt. Sein Ziel: Eine praxisorientierte Yachtversicherung für Wassersportler, die bei einem Schadensfall, einer Kollision, einem Diebstahl oder dem Totalverlust den häufig zitierten Zeitwert außer Acht lässt und den Eigner in die Lage versetzt, ein gleichwertiges neues Boot zu kaufen. Pantaenius war für dieses Vorhaben denkbar qualifiziert – schließlich haben wir uns bereits vor Jahrzehnten auf Boots- und Yachtversicherungen spezialisiert.

Boot und Yacht gut versichert: Mit der Yachtversicherung von Pantaenius

Heute blicken wir auf über 50 Jahre als erfolgreicher Vermittler von marktführenden Yachtversicherungen zurück: Mit weltweit 15 Niederlassungen und gut 35.000 Spezialisten kümmern wir uns schnell und vertrauensvoll um Ihre Yachtversicherungen aller Art. Darunter beispielsweise die Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung und die Rechtschutzversicherung. Dabei werden Sie vom ersten Kontakt bis zur Schadenabwicklung von Experten begleitet, die selbst auf dem Wasser zuhause sind. Wir wissen: Vor Schäden ist selbst der geübteste Yacht- oder Bootsfahrer nicht gefeit. Deswegen helfen wir Ihnen im Schadensfall schnell, unbürokratisch und selbstverständlich rund um die Uhr. Überzeugen Sie sich von unserem umfangreichen Versicherungsschutz und finden auch die Sie die richtige Yachtversicherung für eine unbeschwerte Zeit auf dem Wasser.

Das sagen unsere Kunden

Basierend auf 434 Google Rezensionen

Mein Boot wurde durch die Ostseesturmflut im Oktober 2024 zum Totalschaden. Pantaenius hat die Angelegenheit professionell, kooperativ und den Umständen angemessen zügig abgewickelt. Zukünftig am Liebsten keine Schäden mehr, wenn es doch so kommen sollte, dann gerne wieder mit Pantaenius.

Bin bisher in allen Belangen gut bedient und beraten worden , sei es Boots-Versicherungsvertrag und Änderungen, Charter oder Schadensfall- ging immer Zack Zack, effizient und stets freundlich. Dafür vielen Dank an die jeweiligen Mitarbeiter.

Ich wurde vom ersten Telefonat an von einer äußerst kompetenten und netten Mitarbeiterin super beraten. Sie konnte all meine Fragen wie aus der Pistole geschossen, beantworten. Das Preis-Leistungsverhältnis finde ich auch sehr gut. Ich kann nur jedem, der sich nach einer Bootsversicherung erkundigen möchte, dringend empfehlen, Kontakt mit der Pantaenius aufzunehmen und sich ein Angebot einzuholen. Das Angebot ist ja erstmal unverbindlich und sowieso kostenlos. Anschließend kann ja jeder für sich selbst entscheiden, wo er sich dann versichern möchte. Absolut empfehlenswert👍

Wir haben schon mehrfach die Kautionsversicherung bei Pantaenius abgeschlossen. Wir waren immer sehr zufrieden. Auch dann, wenn wir tatsächlich auf die Versicherung zurückgreifen mussten, hat die Abwicklung gut geklappt. Man kriegt zeitnahe Rückmeldungen und kann im Bedarfsfall auch mit echten ;-) Menschen sprechen. Ich kann die Versicherung empfehlen und werde sie wieder buchen.

Bester Yachtversicherer: Absolute Empfehlung! Die Qualität einer Versicherung sieht man leider immer erst im Schadensfall. Die Abwicklung mit Pantaenius und speziell Frau Reise war höchst verlässlich, professionell und partnerschaftlich - trotz Schaden von über 100.000 € in Kroatien. Mitbewerber wie die BAVARIA mögen vermeintlich etwas günstiger in der Prämie sein, werden aber schon bei Kleinschäden unverschämt, nehmen entgegen der Verträge Zeitwertabzüge vor und deklassieren sich so. Qualität und Verlässlichkeit kostet oft zwar anfangs etwas mehr, ist unterm Strich aber langfristig die bessere und günstigere Sicherheit! Danke an das gesamte Team!

Erfahrung garantieren Ihnen einen herausragenden Service und effizientes Schadenmanagement, wenn es darauf ankommt.

schenken uns täglich ihr Vertrauen und machen uns zum führenden Spezialisten für Yachtversicherungen in Europa.

in unserem Netzwerk stehen Ihnen mit ihrem fachlichen Know-How zur Seite und garantieren weltweit schnelle Hilfe im Schadenfall.

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Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen im Notfall rund um die Uhr zur Seite.

Zögern Sie nicht und sprechen Sie unser Service-Team an. Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein.

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Charterversicherungen beantragen

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Versicherungsnehmer muss der Skipper sein!

Bitte füllen Sie die Felder aus und wählen Sie die gewünschte Versicherung. Sie stellen Ihren eigenen Versicherungsschutz zusammen. Beachten Sie, dass jedes Versicherungsprodukt unterschiedliche Risiken versichert.

Auf dieser Seite können Sie Ihre Charterversicherung nur abschließen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder in Südtirol haben!

Den Antrag für unsere Internationalen Kunden finden Sie hier:

→ Antrag Charterskipper International

Kontaktdaten

Ich beantrage gemäß den Vertragsinformationen A und den besonderen YACHT-POOL Versicherungsbedingungen folgende Sparten:

Tipp: Beachten Sie die hohen Kosten bei Personenschäden im Ausland und daß Sie unbegrenzt persönlich haften!

Details zur Charter-Rücktritt

Bitte beachten Sie:

Da die Gesamtkosten Ihrer Charter über € 15.000 liegen, ist ein Online-Antrag nicht möglich. Wir senden Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die Charter-Rücktritt-Versicherung zu. Bitte beantworten Sie die nachstehen Fragen. Falls Sie weitere Versicherungen beantragt haben, sind wir um schnellstmögliche Bearbeitung bemüht.

Buch-Bestellung

Autor Dr. Schöchl

SEPA Zahlung (nicht Schweiz)

Ich ermächtige YACHT-POOL, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift wiederkehrend einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von YACHT-POOL auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die gesetzliche Versicherungssteuer ist in den Versicherungsprämien eingeschlossen.

Banküberweisung (nur Schweiz)

Versicherungsbeginn, erklärungen.

Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH. Eine Nutzung der Internetseiten der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen Die Datenschutzerklärung der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

a) personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

b) betroffene Person Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

c) Verarbeitung Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

d) Einschränkung der Verarbeitung Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

e) Profiling Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

f) Pseudonymisierung Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

h) Auftragsverarbeiter Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

i) Empfänger Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

j) Dritter Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

k) Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH

Schützenstr. 9

85521 Ottobrunn

Deutschland

Tel.: +498974673480

E-Mail: [email protected]

Website: www.yacht-pool.de

3. Cookies Die Internetseiten der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies kann die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.

4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen Die Internetseite der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

5. Registrierung auf unserer Internetseite Die betroffene Person hat die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen unter Angabe von personenbezogenen Daten zu registrieren. Welche personenbezogenen Daten dabei an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird. Die von der betroffenen Person eingegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die interne Verwendung bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und für eigene Zwecke erhoben und gespeichert. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Weitergabe an einen oder mehrere Auftragsverarbeiter, beispielsweise einen Paketdienstleister, veranlassen, der die personenbezogenen Daten ebenfalls ausschließlich für eine interne Verwendung, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zuzurechnen ist, nutzt.

Durch eine Registrierung auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Die Speicherung dieser Daten erfolgt vor dem Hintergrund, dass nur so der Missbrauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermöglichen, begangene Straftaten aufzuklären. Insofern ist die Speicherung dieser Daten zur Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.

Die Registrierung der betroffenen Person unter freiwilliger Angabe personenbezogener Daten dient dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person Inhalte oder Leistungen anzubieten, die aufgrund der Natur der Sache nur registrierten Benutzern angeboten werden können. Registrierten Personen steht die Möglichkeit frei, die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten jederzeit abzuändern oder vollständig aus dem Datenbestand des für die Verarbeitung Verantwortlichen löschen zu lassen.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt jeder betroffenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betroffenen Person, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Gesamtheit der Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen stehen der betroffenen Person in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner zur Verfügung.

6. Abonnement unseres Newsletters Auf der Internetseite der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH wird den Benutzern die Möglichkeit eingeräumt, den Newsletter unseres Unternehmens zu abonnieren. Welche personenbezogenen Daten bei der Bestellung des Newsletters an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der hierzu verwendeten Eingabemaske.

Die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH informiert ihre Kunden und Geschäftspartner in regelmäßigen Abständen im Wege eines Newsletters über Angebote des Unternehmens. Der Newsletter unseres Unternehmens kann von der betroffenen Person grundsätzlich nur dann empfangen werden, wenn (1) die betroffene Person über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt und (2) die betroffene Person sich für den Newsletterversand registriert. An die von einer betroffenen Person erstmalig für den Newsletterversand eingetragene E-Mail-Adresse wird aus rechtlichen Gründen eine Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren versendet. Diese Bestätigungsmail dient der Überprüfung, ob der Inhaber der E-Mail-Adresse als betroffene Person den Empfang des Newsletters autorisiert hat.

Bei der Anmeldung zum Newsletter speichern wir ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) vergebene IP-Adresse des von der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Anmeldung verwendeten Computersystems sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung. Die Erhebung dieser Daten ist erforderlich, um den(möglichen) Missbrauch der E-Mail-Adresse einer betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können und dient deshalb der rechtlichen Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Die im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Versand unseres Newsletters verwendet. Ferner könnten Abonnenten des Newsletters per E-Mail informiert werden, sofern dies für den Betrieb des Newsletter-Dienstes oder eine diesbezügliche Registrierung erforderlich ist, wie dies im Falle von Änderungen am Newsletterangebot oder bei der Veränderung der technischen Gegebenheiten der Fall sein könnte. Es erfolgt keine Weitergabe der im Rahmen des Newsletter-Dienstes erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte. Das Abonnement unseres Newsletters kann durch die betroffene Person jederzeit gekündigt werden. Die Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten, die die betroffene Person uns für den Newsletterversand erteilt hat, kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwilligung findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Ferner besteht die Möglichkeit, sich jederzeit auch direkt auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen vom Newsletterversand abzumelden oder dies dem für die Verarbeitung Verantwortlichen auf andere Weise mitzuteilen.

7. Newsletter-Tracking Die Newsletter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH enthalten sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in solche E-Mails eingebettet wird, welche im HTML-Format versendet werden, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen. Dadurch kann eine statistische Auswertung des Erfolges oder Misserfolges von Online-Marketing-Kampagnen durchgeführt werden. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH erkennen, ob und wann eine E-Mail von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche in der E-Mail befindlichen Links von der betroffenen Person aufgerufen wurden.

Solche über die in den Newslettern enthaltenen Zählpixel erhobenen personenbezogenen Daten, werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gespeichert und ausgewertet, um den Newsletterversand zu optimieren und den Inhalt zukünftiger Newsletter noch besser den Interessen der betroffenen Person anzupassen. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Betroffene Personen sind jederzeit berechtigt, die diesbezügliche gesonderte, über das Double-Opt-In-Verfahren abgegebene Einwilligungserklärung zu widerrufen. Nach einem Widerruf werden diese personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gelöscht. Eine Abmeldung vom Erhalt des Newsletters deutet die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH automatisch als Widerruf.

8. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite Die Internetseite der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

9. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

10. Rechte der betroffenen Person a) Recht auf Bestätigung Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

b) Recht auf Auskunft Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

die Verarbeitungszwecke die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

c) Recht auf Berichtigung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden) Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind. Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben. Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

Wurden die personenbezogenen Daten von der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen. Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten. Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

f) Recht auf Datenübertragbarkeit Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH wenden.

g) Recht auf Widerspruch Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeitet die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

11. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

12. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Facebook Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens Facebook integriert. Facebook ist ein soziales Netzwerk.

Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Facebook ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

Betreibergesellschaft von Facebook ist die Facebook, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher ist, wenn eine betroffene Person außerhalb der USA oder Kanada lebt, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Facebook-Komponente (Facebook-Plug-In) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Facebook-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Facebook-Komponente von Facebook herunterzuladen. Eine Gesamtübersicht über alle Facebook-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Facebook Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist, erkennt Facebook mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Facebook-Komponente gesammelt und durch Facebook dem jeweiligen Facebook-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Facebook-Buttons, beispielsweise den „Gefällt mir“-Button, oder gibt die betroffene Person einen Kommentar ab, ordnet Facebook diese Information dem persönlichen Facebook-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.

Facebook erhält über die Facebook-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Facebook-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Facebook von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Facebook-Account ausloggt.

Die von Facebook veröffentlichte Datenrichtlinie, die unter https://de-de.facebook.com/about/privacy/ abrufbar ist, gibt Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook. Ferner wird dort erläutert, welche Einstellungsmöglichkeiten Facebook zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person bietet. Zudem sind unterschiedliche Applikationen erhältlich, die es ermöglichen, eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken. Solche Applikationen können durch die betroffene Person genutzt werden, um eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken.

13. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google AdSense Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Google AdSense integriert. Google AdSense ist ein Online-Dienst, über welchen eine Vermittlung von Werbung auf Drittseiten ermöglicht wird. Google AdSense beruht auf einem Algorithmus, welcher die auf Drittseiten angezeigten Werbeanzeigen passend zu den Inhalten der jeweiligen Drittseite auswählt. Google AdSense gestattet ein interessenbezogenes Targeting des Internetnutzers, welches mittels Generierung von individuellen Benutzerprofilen umgesetzt wird.

Betreibergesellschaft der Google-AdSense-Komponente ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Der Zweck der Google-AdSense-Komponente ist die Einbindung von Werbeanzeigen auf unserer Internetseite. Google-AdSense setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit der Setzung des Cookies wird der Alphabet Inc. eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-AdSense-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-AdSense-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Werbung und der Abrechnung von Provisionen an die Alphabet Inc. zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält die Alphabet Inc. Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die der Alphabet Inc. unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass die Alphabet Inc. ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von der Alphabet Inc. bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

Google AdSense verwendet zudem sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in Internetseiten eingebettet wird, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen, wodurch eine statistische Auswertung durchgeführt werden kann. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann die Alphabet Inc. erkennen, ob und wann eine Internetseite von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche Links von der betroffenen Person angeklickt wurden. Zählpixel dienen unter anderem dazu, den Besucherfluss einer Internetseite auszuwerten.

Über Google AdSense werden personenbezogene Daten und Informationen, was auch die IP-Adresse umfasst und zur Erfassung und Abrechnung der angezeigten Werbeanzeigen notwendig ist, an die Alphabet Inc. in die Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert und verarbeitet. Die Alphabet Inc. gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

Google-AdSense wird unter diesem Link https://www.google.de/intl/de/adsense/start/ genauer erläutert.

14. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) integriert. Google Analytics ist ein Web-Analyse-Dienst. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten von Besuchern von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Dienst erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannte Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.

Betreibergesellschaft der Google-Analytics-Komponente ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwendet für die Web-Analyse über Google Analytics den Zusatz "_gat._anonymizeIp". Mittels dieses Zusatzes wird die IP-Adresse des Internetanschlusses der betroffenen Person von Google gekürzt und anonymisiert, wenn der Zugriff auf unsere Internetseiten aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.

Der Zweck der Google-Analytics-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Google nutzt die gewonnenen Daten und Informationen unter anderem dazu, die Nutzung unserer Internetseite auszuwerten, um für uns Online-Reports, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen, zusammenzustellen, und um weitere mit der Nutzung unserer Internetseite in Verbindung stehende Dienstleistungen zu erbringen.

Google Analytics setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit Setzung des Cookies wird Google eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-Analytics-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-Analytics-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Analyse an Google zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die Google unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.

Mittels des Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die Zugriffszeit, der Ort, von welchem ein Zugriff ausging und die Häufigkeit der Besuche unserer Internetseite durch die betroffene Person, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden diese personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google Analytics bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch Google Analytics erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person ein Browser-Add-On unter dem Link https://tools.google.com/dlpage/gaoptout herunterladen und installieren. Dieses Browser-Add-On teilt Google Analytics über JavaScript mit, dass keine Daten und Informationen zu den Besuchen von Internetseiten an Google Analytics übermittelt werden dürfen. Die Installation des Browser-Add-Ons wird von Google als Widerspruch gewertet. Wird das informationstechnologische System der betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht, formatiert oder neu installiert, muss durch die betroffene Person eine erneute Installation des Browser-Add-Ons erfolgen, um Google Analytics zu deaktivieren. Sofern das Browser-Add-On durch die betroffene Person oder einer anderen Person, die ihrem Machtbereich zuzurechnen ist, deinstalliert oder deaktiviert wird, besteht die Möglichkeit der Neuinstallation oder der erneuten Aktivierung des Browser-Add-Ons.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ und unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html abgerufen werden. Google Analytics wird unter diesem Link https://www.google.com/intl/de_de/analytics/ genauer erläutert.

15. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google+ Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite als Komponente die Google+ Schaltfläche integriert. Google+ ist ein sogenanntes soziales Netzwerk. Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Google+ ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

Betreibergesellschaft von Google+ ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google+ Schaltfläche integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google+ Schaltfläche veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Google+ Schaltfläche von Google herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird. Genauere Informationen zu Google+ sind unter https://developers.google.com/+/ abrufbar.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Google+ eingeloggt ist, erkennt Google mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Google+ Schaltfläche gesammelt und durch Google dem jeweiligen Google+-Account der betroffenen Person zugeordnet.

Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Google+-Buttons und gibt damit eine Google+1 Empfehlung ab, ordnet Google diese Information dem persönlichen Google+-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten. Google speichert die Google+1-Empfehlung der betroffenen Person und macht diese in Übereinstimmung mit den von der betroffenen Person diesbezüglich akzeptierten Bedingungen öffentlich zugänglich. Eine von der betroffenen Person auf dieser Internetseite abgegebene Google+1-Empfehlung wird in der Folge zusammen mit anderen personenbezogenen Daten, wie dem Namen des von der betroffenen Person genutzten Google+1-Accounts und dem in diesem hinterlegten Foto in anderen Google-Diensten, beispielsweise den Suchmaschinenergebnissen der Google-Suchmaschine, dem Google-Konto der betroffenen Person oder an sonstigen Stellen, beispielsweise auf Internetseiten oder im Zusammenhang mit Werbeanzeigen, gespeichert und verarbeitet. Ferner ist Google in der Lage, den Besuch auf dieser Internetseite mit anderen bei Google gespeicherten personenbezogenen Daten zu verknüpfen. Google zeichnet diese personenbezogenen Informationen ferner mit dem Zweck auf, die unterschiedlichen Dienste von Google zu verbessern oder zu optimieren.

Google erhält über die Google+-Schaltfläche immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Google+ eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Google+-Schaltfläche anklickt oder nicht.

Ist eine Übermittlung personenbezogener Daten an Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese eine solche Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Google+-Account ausloggt.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abgerufen werden. Weitere Hinweise von Google zur Google+1-Schaltfläche können unter https://developers.google.com/+/web/buttons-policy abgerufen werden.

16. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google-AdWords Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Google AdWords integriert. Google AdWords ist ein Dienst zur Internetwerbung, der es Werbetreibenden gestattet, sowohl Anzeigen in den Suchmaschinenergebnissen von Google als auch im Google-Werbenetzwerk zu schalten. Google AdWords ermöglicht es einem Werbetreibenden, vorab bestimmte Schlüsselwörter festzulegen, mittels derer eine Anzeige in den Suchmaschinenergebnissen von Google ausschließlich dann angezeigt wird, wenn der Nutzer mit der Suchmaschine ein schlüsselwortrelevantes Suchergebnis abruft. Im Google-Werbenetzwerk werden die Anzeigen mittels eines automatischen Algorithmus und unter Beachtung der zuvor festgelegten Schlüsselwörter auf themenrelevanten Internetseiten verteilt.

Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Der Zweck von Google AdWords ist die Bewerbung unserer Internetseite durch die Einblendung von interessenrelevanter Werbung auf den Internetseiten von Drittunternehmen und in den Suchmaschinenergebnissen der Suchmaschine Google und eine Einblendung von Fremdwerbung auf unserer Internetseite.

Gelangt eine betroffene Person über eine Google-Anzeige auf unsere Internetseite, wird auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person durch Google ein sogenannter Conversion-Cookie abgelegt. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Ein Conversion-Cookie verliert nach dreißig Tagen seine Gültigkeit und dient nicht zur Identifikation der betroffenen Person. Über den Conversion-Cookie wird, sofern das Cookie noch nicht abgelaufen ist, nachvollzogen, ob bestimmte Unterseiten, beispielsweise der Warenkorb von einem Online-Shop-System, auf unserer Internetseite aufgerufen wurden. Durch den Conversion-Cookie können sowohl wir als auch Google nachvollziehen, ob eine betroffene Person, die über eine AdWords-Anzeige auf unsere Internetseite gelangt ist, einen Umsatz generierte, also einen Warenkauf vollzogen oder abgebrochen hat.

Die durch die Nutzung des Conversion-Cookies erhobenen Daten und Informationen werden von Google verwendet, um Besuchsstatistiken für unsere Internetseite zu erstellen. Diese Besuchsstatistiken werden durch uns wiederum genutzt, um die Gesamtanzahl der Nutzer zu ermitteln, welche über AdWords-Anzeigen an uns vermittelt wurden, also um den Erfolg oder Misserfolg der jeweiligen AdWords-Anzeige zu ermitteln und um unsere AdWords-Anzeigen für die Zukunft zu optimieren. Weder unser Unternehmen noch andere Werbekunden von Google-AdWords erhalten Informationen von Google, mittels derer die betroffene Person identifiziert werden könnte.

Mittels des Conversion-Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die durch die betroffene Person besuchten Internetseiten, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden demnach personenbezogene Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google einen Conversion-Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google AdWords bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, der interessenbezogenen Werbung durch Google zu widersprechen. Hierzu muss die betroffene Person von jedem der von ihr genutzten Internetbrowser aus den Link www.google.de/settings/ads aufrufen und dort die gewünschten Einstellungen vornehmen.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abgerufen werden.

17. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Instagram Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Dienstes Instagram integriert. Instagram ist ein Dienst, der als audiovisuelle Plattform zu qualifizieren ist und den Nutzern das Teilen von Fotos und Videos und zudem eine Weiterverbreitung solcher Daten in anderen sozialen Netzwerken ermöglicht.

Betreibergesellschaft der Dienste von Instagram ist die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2 Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Instagram-Komponente (Insta-Button) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Instagram-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Komponente von Instagram herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Instagram Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist, erkennt Instagram mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Instagram-Komponente gesammelt und durch Instagram dem jeweiligen Instagram-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Instagram-Buttons, werden die damit übertragenen Daten und Informationen dem persönlichen Instagram-Benutzerkonto der betroffenen Person zugeordnet und von Instagram gespeichert und verarbeitet.

Instagram erhält über die Instagram-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Instagram-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Instagram von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Instagram-Account ausloggt.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Instagram können unter https://help.instagram.com/155833707900388 und https://www.instagram.com/about/legal/privacy/ abgerufen werden.

18. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von YouTube Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von YouTube integriert. YouTube ist ein Internet-Videoportal, dass Video-Publishern das kostenlose Einstellen von Videoclips und anderen Nutzern die ebenfalls kostenfreie Betrachtung, Bewertung und Kommentierung dieser ermöglicht. YouTube gestattet die Publikation aller Arten von Videos, weshalb sowohl komplette Film- und Fernsehsendungen, aber auch Musikvideos, Trailer oder von Nutzern selbst angefertigte Videos über das Internetportal abrufbar sind.

Betreibergesellschaft von YouTube ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine YouTube-Komponente (YouTube-Video) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige YouTube-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden YouTube-Komponente von YouTube herunterzuladen. Weitere Informationen zu YouTube können unter https://www.youtube.com/yt/about/de/ abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhalten YouTube und Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist, erkennt YouTube mit dem Aufruf einer Unterseite, die ein YouTube-Video enthält, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch YouTube und Google gesammelt und dem jeweiligen YouTube-Account der betroffenen Person zugeordnet.

YouTube und Google erhalten über die YouTube-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person ein YouTube-Video anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an YouTube und Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem YouTube-Account ausloggt.

Die von YouTube veröffentlichten Datenschutzbestimmungen, die unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abrufbar sind, geben Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch YouTube und Google.

19. Zahlungsart: Datenschutzbestimmungen zu Klarna als Zahlungsart Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von Klarna integriert. Klarna ist ein Online-Zahlungsdienstleister, der den Kauf auf Rechnung oder eine flexible Ratenzahlung ermöglicht. Ferner werden von Klarna weitere Services, wie beispielsweise ein Käuferschutz oder eine Identitäts- und Bonitätsprüfung, angeboten.

Betreibergesellschaft von Klarna ist die Klarna Bank AB, Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden.

Wählt die betroffene Person während des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop als Zahlungsmöglichkeit entweder den „Kauf auf Rechnung“ oder „Ratenkauf“ aus, werden automatisiert Daten der betroffenen Person an Klarna übermittelt. Mit der Auswahl einer dieser Zahlungsoptionen willigt die betroffene Person in diese, zur Abwicklung des Rechnungs- oder Ratenkaufes oder zur Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderliche, Übermittlung personenbezogener Daten ein.

Bei den an Klarna übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich in der Regel um Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Email-Adresse, IP-Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer sowie um andere Daten, die zur Abwicklung eines Rechnungs- oder Ratenkaufs notwendig sind. Zur Abwicklung des Kaufvertrages notwendig sind auch solche personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Bestellung stehen. Insbesondere kann es zum wechselseitigen Austausch von Zahlungsinformationen, wie Bankverbindung, Kartennummer, Gültigkeitsdatum und CVC-Code, Artikelanzahl, Artikelnummer, Daten zu Waren und Dienstleistungen, Preise und steuerliche Abgaben, Angaben zum früheren Kaufverhalten oder sonstige Angaben zur finanziellen Situation der betroffenen Person, kommen.

Die Übermittlung der Daten bezweckt insbesondere die Identitätsüberprüfung, die Zahlungsadministration und die Betrugsprävention. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird Klarna personenbezogene Daten insbesondere dann übermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse für die Übermittlung gegeben ist. Die zwischen Klarna und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ausgetauschten personenbezogenen Daten werden von Klarna an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung.

Klarna gibt die personenbezogenen Daten auch an verbundene Unternehmen (Klarna Gruppe) und Leistungserbringer oder Subunternehmer weiter, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder die Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen.

Zur Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer Vertragsbeziehung erhebt und nutzt Klarna Daten und Informationen über das bisherige Zahlungsverhalten der betroffenen Person sowie Wahrscheinlichkeitswerte für deren Verhalten in der Zukunft (sogenanntes Scoring). Die Berechnung des Scorings wird auf der Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren durchgeführt.

Die betroffene Person hat die Möglichkeit, die Einwilligung zum Umgang mit personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber Klarna zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich nicht auf personenbezogene Daten aus, die zwingend zur (vertragsgemäßen) Zahlungsabwicklung verarbeitet, genutzt oder übermittelt werden müssen.

Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Klarna können unter https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/policy/data/de_de/data_protection.pdf abgerufen werden.

20. Zahlungsart: Datenschutzbestimmungen zu Sofortüberweisung als Zahlungsart Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von Sofortüberweisung integriert. Sofortüberweisung ist ein Zahlungsdienst, der eine bargeldlose Zahlung von Produkten und Dienstleistungen im Internet ermöglicht. Sofortüberweisung bildet ein technisches Verfahren ab, durch welches der Online-Händler unverzüglich eine Zahlungsbestätigung erhält. So wird ein Händler in die Lage versetzt, Waren, Dienstleistungen oder Downloads sofort nach der Bestellung an den Kunden auszuliefern.

Betreibergesellschaft von Sofortüberweisung ist die Klarna Bank AB, Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden.

Wählt die betroffene Person während des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop als Zahlungsmöglichkeit „Sofortüberweisung“ aus, werden automatisiert Daten der betroffenen Person an Sofortüberweisung übermittelt. Mit einer Auswahl dieser Zahlungsoption willigt die betroffene Person in eine zur Zahlungsabwicklung erforderliche Übermittlung personenbezogener Daten ein.

Bei der Kaufabwicklung über Sofortüberweisung übermittelt der Käufer die PIN und die TAN an die Sofort GmbH. Sofortüberweisung führt sodann nach technischer Überprüfung des Kontostandes und Abruf weiterer Daten zur Prüfung der Kontodeckung eine Überweisung an den Online-Händler aus. Die Durchführung der Finanztransaktion wird dem Online-Händler sodann automatisiert mitgeteilt.

Bei den mit Sofortüberweisung ausgetauschten personenbezogenen Daten handelt es sich um Vorname, Nachname, Adresse, Email-Adresse, IP-Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer oder andere Daten, die zur Zahlungsabwicklung notwendig sind. Die Übermittlung der Daten bezweckt die Zahlungsabwicklung und die Betrugsprävention. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird Sofortüberweisung andere personenbezogene Daten auch dann übermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse für die Übermittlung gegeben ist. Die zwischen Sofortüberweisung und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ausgetauschten personenbezogenen Daten werden von Sofortüberweisung unter Umständen an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung.

Sofortüberweisung gibt die personenbezogenen Daten gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Leistungserbringer oder Subunternehmer weiter, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder die Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen.

Die betroffene Person hat die Möglichkeit, die Einwilligung zum Umgang mit personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber Sofortüberweisung zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich nicht auf personenbezogene Daten aus, die zwingend zur (vertragsgemäßen) Zahlungsabwicklung verarbeitet, genutzt oder übermittelt werden müssen.

Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Sofortüberweisung können unter https://www.klarna.com/sofort/datenschutz/ abgerufen werden.

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25. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Entwickelt von den LegalTech Spezialisten von Willing & Able, die auch das System zur Abbildung der gesetzlich vorgesehenen Schulungen entwickelt haben. Die Texte des Datenschutzerklärungs-Generators wurden von Prof. Dr. h.c. Heiko Jonny Maniero und Rechtsanwalt Christian Solmecke erstellt und publiziert.

Ich erkläre, dass ich die YACHT-POOL Vertragsinformationen A und die Versicherungsbedingungen B hier heruntergeladen und gelesen habe und diese akzeptiere. Die Versicherung kann nicht mehr gekündigt werden, wenn der Versicherungszeitraum bereits begonnen hat.

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Durch unseren Partner YACHT-POOL sind Sie bei jedem Törn bestens abgesichert. Sie finden hier die verschiedenen Zusatzversicherungen, welche Sie im pdf Antrag ausfüllen können. Bitte beachten Sie, dass wir keine Versicherungsagentur sind und das Vertragsverhältnis direkt zwischen Ihnen und Yacht-Pool entsteht. Natürlich stehen wir Ihnen vorab gerne beratend zur Seite! 

Welche Yachtcharter - Versicherung 

  • Charter - Kautionsversicherung 
  • Charter - Rücktrittveresicherung
  • Skipper - Haftpflichtversicherung

Sollten Sie einen Skipper buchen, würden wir Sie bitten, erst abzuklären, welche Versicherung der Skipper bereits hat. Denn im Falle einer Beauftragung haftet der Skipper mit seiner Haftpflichtversicherung, welche Skipper oftmals ganzjährig abgeschlossen haben. Lediglich die Charterkautionsversicherung und die Rücktrittversicherung machen durchaus Sinn und ersparen Ihnen unangenehme Zusatzkosten im Versicherungsfall.

Achten Sie deshalb sehr auf Ihren aktuellen Versicherungsstatus - gerne beraten wir Sie dazu persönlich! Wir wünschen Ihnen einen gut abgesicherten nächsten Törn!

Skipperhaftpflicht Versicherung

Grundsätzlich haftet der Skipper für Schäden, die er anderen schuldhaft zufügt, mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen – uneingeschränkt!

Skipperunfall

Deckt ohne Rücksicht auf eigenes oder fremdes Verschulden gemäß den YACHT-POOL-Bedingungen Unfallkosten für Invalidität und vorübergehende Unfallfolgen deckt.

Skipperrechtschutz

Rechtsschutz für Schadensersatz Verteidigung im Strafverfahren Führerschein-Rechtsschutz für Skipper & Crew weltweit

Charterkaution

Warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat – Das ist meist der Skipper selbst?

Charterfolgeschaden

Deckt berechtigte Regressansprüche aufgrund des Charterausfalls ab dem vierten Tag der Folgecharter bis zu Euro 13.000,-. weltweit!

Charterrücktritt

Wenn der Skipper den Chartertörn wegen eigener oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann und der Törn nicht stattfinden

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Versicherungen Die Richtige Versicherung ist ein breites Feld. Es gibt eine Vielzahl von Yachtcharter Versicherungen. Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, welches Risiko er bei seinem Törn absichern möchte.

Skipper-Haftpflicht Versicherung Die Skipper-Haftpflicht Versicherung deckt Forderungen gegen den Skipper ab, sofern diese von der Kasko Versicherung der Yacht nicht abgedeckt wird.Da der Skipper grundsätzlich haftbar gemacht werden kann und die private Haftpflicht Versicherung die Haftung in Verbindung mit Wassersport ausschließt ist eine Skipper Haftpflicht dringend zu empfehlen.

Kautionsversicherung Eine Kautionsversicherung kann sinnvoll sein ganz besonders wenn man überlegt das die hinterlegte Kaution bei einem Schadensfall einbehalten wird. 

Reiserücktritt Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab die auf Yachtcharter spezialisiert sind und die bei einem Skipper Ausfall den Gesamtpreis der Yachtcharter übernehmen.

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Der richtige Versicherungsschutz für Ihren Törn

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Kautionsversicherung, einer Skipper-Haftpflichtversicherung und einer Reisestornoversicherung.

Kautionsversicherung

Bei jedem Törn können kleinere oder größere Schäden schnell entstehen, eine kurze Unachtsamkeit genügt oft schon. Daher muss bei jedem Törn vor Ort eine Kaution hinterlegt werden.

Wenn Sie eine Kautionsversicherung abgeschlossen haben, wird im Falle eines Schadens die vor Ort hinterlegte Kaution einbehalten, bis Sie den Schaden über Ihre Versicherung abgewickelt haben. Danach erhalten Sie Ihre Kaution – je nach Versicherungsbedingungen - ganz bzw. anteilig zurück.

Verweigert die Versicherung die Zahlung oder haben Sie keine Kautionsversicherung abgeschlossen, kann es zu Unstimmigkeiten und Schuldzuweisungen innerhalb der Crew kommen, was einem traumhaften Urlaub im Nachhinein einen negativen Beigeschmack verleiht.

Wir empfehlen Ihnen die Pitter Kautionsabgeltung

Um Ihnen einen sorgenfreien Törn zu ermöglichen, haben wir unsere Pitter Kautionsabgeltung in Kroatien ins Leben gerufen. Sie bezahlen einmalig einen Betrag entsprechend der Größe der gebuchten Yacht und damit sind Schäden an der Yacht, Segelschäden (Hauptsegel und Genoa) sowie Schäden am Beiboot inkl. Außenborder abgedeckt.

PDF Pitter Yachtcharter Kautionsabgeltung 2024, 908 KB

Ihre Vorteile bei Abschluss der Pitter Kautionsabgeltung:

  • Keine Hinterlegung der Kaution vor Ort nötig.
  • Keine Schadensabwicklung mit der Versicherung, darum kümmern wir uns.
  • Gültig an ausgewählten Basen.

Bootscharter - Stornoversicherung von Allianz Partners

Sie haben nun Ihren Traumurlaub gebucht und die Vorfreude ist groß! Denken Sie bitte auch daran, dass unvorhersehbare Ereignisse jeden treffen und zu unerwarteten Kosten führen können. Schließen Sie deshalb noch heute die  Bootscharter Storno Versicherung ab und versichern Sie sich gegen hohe Stornokosten im Fall einer Erkrankung (inkl. Covid-19) kurz vor Urlaubsantritt oder andere Gründe, die Sie oder Ihre Crewmitglieder am Antritt Ihres Törns hindern könnten.

Weitere Partner für Versicherungen:

  • Fairwinds.blue

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Yachtversicherung: Vergleich, Kosten & Tarifrechner 2024

Christoph beim Angeln

Christoph Hein Aktualisiert am 02.01.2024

Yachtversicherung

Eine Yacht zu führen ist etwas Besonderes, doch bei allem Spaß auf dem Wasser sollte der Versicherungsschutz nicht außer Acht gelassen. Obwohl in Deutschland nicht verpflichtend, kannst du dich mit einer Yachtversicherung gegen Schäden an Dritten, die du schuldhaft mit deiner Yacht verursacht hast, finanziell absichern. Der Stellenwert einer Yachtversicherung ist nicht zu unterschätzen, denn bei schuldhaften Unfällen haftest du mit deinem aktuellen und zukünftigen Vermögen. Welche Grundlagen dabei gelten und welche Faktoren die Höhe der Versicherungsprämie für eine Yacht beeinflussen, erfährst du im folgenden Artikel.

Tarifrechner: Beitrag zur Yachtversicherung berechnen

Mithilfe des Rechners unseres Partners Nammert Bootsversicherungen können Sie den Beitrag zur Bootsversicherung für ihre Yacht ganz einfach selbst berechnen.

Grundlagen der Bootshaftpflichtversicherung

Unfälle mit einer Yacht oder mit einem vergleichbaren Wasserfahrzeug treten im Vergleich zum Auto in ihrer Häufigkeit weniger auf, dennoch sind die Schäden oftmals erheblich, mit teils immensen finanziellen Folgen . Aufgrund der relativ geringen Häufigkeit von Yachtunfällen sind Yachtversicherungen beziehungsweise Yacht-Haftpflichtversicherungen nicht verpflichtend in Deutschland.

Ein Verzicht kann jedoch beträchtliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Nicht nur an deiner eigenen Yacht, sondern gerade beim Unfallgegner können Schäden entstanden sein, die deine finanzielle Kraft über Jahre hinweg übersteigen können. Hierzulande wirst du mit deinem aktuellen sowie zukünftigen Vermögen für Forderungen Dritter unbegrenzt haftbar gemacht, die durch dich schuldhaft entstanden sind.

Als grundlegender Schutz wird eine Yacht-Haftpflichtversicherung angeboten.  Sie kommt für entsprechende Forderungen Dritter auf und schützt dich darüber hinaus auch vor unberechtigten Ansprüchen.

Neben dieser klassischen Haftpflicht kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden, was zusätzlich in der Haftpflichtversicherung enthalten ist. Sehr gängig sind bei Yacht-Haftpflichtversicherungen folgende Aspekte, die mitversichert sind:

  • Mitversichert sind zur Yacht gehörende Wassersportgeräte und Beiboote, die selbst nicht mehr als 50 PS beim Antrieb übersteigen, sowie die Tauchausrüstungen, wenn eine Tauchlizenz vorhanden ist.
  • Versicherung für die gängigen Personenschäden , die im Zusammenhang mit der Yacht entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Insassen, die auf Fahrten mit von der Partie sind.
  • Mitversichert ist ebenfalls das Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern .

Um sich gegen wirklich alle Ansprüche optimal abzusichern, ist eine Erweiterung der Yachtversicherung empfehlenswert. Der Schutz gegen Gewässer- und Umweltschäden sowie Beschädigungen an fremdem, gemietetem Eigentum ist ein lohnendes Investment, um das finanzielle Risiko für dich zu mindern. Mit einer Skipper-Versicherung bist du zudem auch bei Miet-Yachten umfassend abgesichert.

Umweltschäden wie ein Austreten von Öl oder Diesel sind durch eine Yachtversicherung abgedeckt

Bei einer Yacht könnte eine Haftpflichtversicherung oftmals nicht ausreichend sein. Da bei einem Unfall auch erhebliche Schäden an der eigenen Yacht auftreten können, solltest du den Abschluss einer Kasko- beziehungsweise Teilkasko-Versicherung in Erwägung ziehen. Mit der höchsten Absicherung im Schadensfall können nach einem Unfall nicht nur die Reparaturen bei der Gegenpartei, sondern auch bei deiner Yacht in die Wege geleitet werden.

Bei einer Teilkasko ist unbedingt auf die Versicherungsinhalte zu achten. Hier liegt der Fokus vor allem auf eigenen Ansprüchen, die durch Beschädigungen, Zerstörungen oder den Verlust des Bootes entstanden sind.

Gesetzliche Anforderungen und Regulierungen

Zur Überraschung zahlreicher Yachteigener ist die Versicherung in Deutschland weder als Haftpflicht noch als Kaskoversicherung verpflichtend , obwohl gerade bei großen Booten und explizit bei Yachten die Schäden nach einem Unfall in der Regel mit hohen finanziellen Risiken verbunden sind.

Wer in internationalen Gewässern mit seiner Yacht unterwegs ist, sollte genau auf die gesetzlichen Regelungen achten. In Italien, Kroatien, Spanien, Griechenland und Dänemark müssen Haftpflichtversicherungen nachgewiesen werden , um dies Gewässer des jeweiligen Landes befahren zu dürfen. Die Vorschriften gelten nicht nur bei einem längeren Aufenthalt, selbst bei einer Durchfahrt muss die notwendige Yacht-Haftpflichtversicherung vorhanden sein.

Die jeweiligen Länder unterscheiden sich bei den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Versicherungssumme. In Italien beispielsweise liegt die Deckungshöhe bei 6.070.000 Euro für Personenschäden und bei 1.300.000 Euro für Sachschäden . In Dänemark sind 3.600.000 Euro für Personenschäden und 1.850.000 Euro für Sachschäden vorgesehen.

Ohne eine Yachtversicherung in Deutschland auf den verschiedenen Gewässern unterwegs zu sein, hat zunächst keine Folgen, wenn es zu keinem Schaden kommt. Bei einem Unfall oder der Beschädigung von fremden Eigentum können Ansprüche gegen dich geltend gemacht werden, da du für alle Schäden selbst aufkommen musst und mit deinem Vermögen haftest.

Im europäischen Ausland, in dem eine Yacht- oder Bootshaftpflicht vorgeschrieben ist, muss jederzeit der Versicherungsnachweis erbracht werden können. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass die Yachtversicherung über eine vorgeschriebene Deckungssumme verfügt, ansonsten werden von den zuständigen Behörden empfindliche Strafen ausgesprochen. In allen europäischen Ländern wirst du ebenfalls für verschuldete Unfälle haftbar gemacht, weshalb nur eine weltweit gültige Yachtversicherung dir ausreichend Schutz gewährt.

Wer braucht eine Yachtversicherung?

Eine klassische Bootshaftpflicht kann für eine Vielzahl von Wasserfahrzeugen abgeschlossen werden, selbst für Boote, die ohne motorisierten Antrieb unterwegs sind. Eine Yacht-Versicherung konzentriert sich auf große Wasserfahrzeuge mit einer hohen Wertigkeit. In der Regel wird von einem Boot gesprochen, wenn die Länge nicht sieben Meter überschreitet . Wasserfahrzeuge mit mehr Länge werden als Yachten geführt. In den meisten europäischen Küstengewässern beträgt die Länge einer Yacht zwischen 10 und 17 Metern (30 bis 56 Fuß) . Bei Binnengewässern wird bereits bei einer Länge zwischen sechs und zehn Metern von einer Yacht gesprochen. Diese werden für Freizeit- und Erholungsaktivitäten genutzt und haben keine Transportfunktion. Des Weiteren verfügen sie über mindestens eine Kabine sowie ein Deck.

Aufgrund ihrer Größe ist die Anschaffung einer Yacht mit hohen Kosten verbunden, da diese viel Komfort und hohe Leistung verspricht. Eigens für diese Wasserfahrzeuge sind Yachtversicherungen entwickelt worden, deren Prämien höher ausfallen, weil mehr Versicherungsinhalte definiert sind und bei einem Unfall höhere Kosten entstehen. Wer sich als Yacht-Eigener optimal schützen möchte, entscheidet sich ohnehin für die Kaskoversicherung für seine Yacht, um auch die eigenen Schäden finanziell abzusichern.

Faktoren, die die Prämie einer Yachtversicherung beeinflussen

  • Deckungssumme für Yachten von Bedeutung: : Bei der Deckungssumme handelt es sich um die maximale Erstattung im Schadensfall. Bei Yachten sollte diese entsprechend hoch gewählt werden. Bei Kaskoversicherungen gilt es bei der Deckungssumme den Wert der eigenen Yacht mit einzukalkulieren, schließlich soll im Schadensfall auch das eigene Wasserfahrzeug wieder repariert werden können. Ein wichtiger Aspekt, der beim Abschluss von Bedeutung ist, sind die international geforderten Deckungssummen, die bei entsprechenden Fahrten in ausländische Gewässer vorhanden sein müssen.
  • Versicherungsumfang für Yachten: Die Yacht-Haftpflichtversicherung bildet die Grundlage als Versicherungsform. Hierbei werden klassischerweise Personen- und Sachschäden vollumfänglich abgedeckt. Angesichts der Größe von Yachten und potenziellen Schäden, die damit „angerichtet“ werden können, lohnt sich eine weitsichtige Absicherung. Gewässer- und Umweltschäden gehören fast zu den Pflichtelementen, ebenso wie eine Insassenversicherung. Eine Skipper-Versicherung sowie eine Beiboot-Versicherung sind bei Miet-Yachten sowie größeren Yachten von Bedeutung.
  • Kasko-, Teilkasko- oder nur Haftpflichtversicherung für Yachten: Grundsätzlich gibt es drei Versicherungsvarianten bei Yachten. Bei der Teilkasko-Versicherung sind es vor allem Schäden durch Elementargewalten, die mitversichert sind. Die Kasko-Versicherung bietet darüber hinaus einen vollumfänglichen Schutz, somit auch die Regulierung von eigenen Schäden. Dies ist aufgrund der Wertigkeit von Yachten die optimalste Form, während eine Yacht-Haftpflicht lediglich für die Unfallschäden bei Dritten aufkommt.
  • Geltungsbereich – internationale Vorschriften beachten: Yachten sind eher selten auf Binnengewässern unterwegs. Für diesen Fall werden jedoch Rabatte eingeräumt. Sind internationale Gewässer von Relevanz, ist ein umfassender Versicherungsschutz ratsam.
  • Selbstbehalt: Der Selbstbehalt spielt bei einer Yacht-Haftpflicht eine untergeordnete Rolle. Bei einer Teilkasko sowie Kaskoversicherung reduziert einer hoher Selbstbehalt die Prämie entscheidend. Bei einem Unfall musst du dann einen Teil des Schadens selbst bezahlen.
  • Schadenfreiheitsrabatt: Ähnlich wie bei Kfz-Versicherungen erhalten Kunden für jedes schadensfreie Jahr einen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag. Niedrige Prämien machen sich im Geldbeutel bemerkbar.
  • Bootstyp Yacht: Aufgrund der hohen Anschaffungskosten und der Wertigkeit von Yachten haben Versicherungen eigene Tarife für Yachten entwickelt.  
  • Alter & Zustand des Bootes: Die Prämie wird durch das Alter und den Zustand des Bootes beeinflusst. Je älter die Yacht, desto geringer ist die anfallende Prämie. Ähnlich verhält es sich mit dem Zustand. Ist die Yacht in einer schlechten Verfassung, fällt die Zahlung an die Versicherung geringer aus.
  • Wiederbeschaffungswert: Das Alter und der Zustand einer Yacht nehmen auch Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert einer Yacht. Hinzu kommen noch Hersteller und Bauweise, die eine Prämie bei Sondermodellen oder einzigartigen Anfertigungen erhöhen können.
  • Saisonalität: Wer nicht ganzjährig mit dem Boot unterwegs ist, kann auch eine Saisonversicherung für die Yachtversicherung auswählen. Besonders der Zeitraum zwischen dem 01.04. – 31.10. eines jeden Jahres ist für Yachteigener von Interesse. Außerhalb der Saison sollte die Yacht jedoch sicher im Hafen eingewintert oder an Land gebracht werden.
  • Motorleistung: Die Motorleistung kann auf die Prämien Einfluss nehmen, da stark motorisierte Yachten automatisch höher eingestuft werden.

Prämie der Yachtversicherung optimieren

Vor dem Versicherungsabschluss sollte die Nutzung im Mittelpunkt stehen. Die gezielte Auswahl eines Zeitraums (Saison) oder von Gewässern kann die Prämie verringern. Zudem bieten immer mehr Versicherungen Kombi-Pakete an, wenn deine Autoversicherung oder eine Privathaftpflicht bereits beim gleichen Anbieter abgeschlossen wurde.

Wie man die richtige Yachtversicherung auswählt

Der Abschluss einer Yachtversicherung muss gut überlegt sein. Eine Yacht ist von besonderer Qualität und eine große finanzielle Investition, die dementsprechend abgesichert sein sollte.

  • Versicherungsanbieter: Der teuerste Versicherungsanbieter für Yachten muss nicht zwangsläufig der Beste sein. Wichtig ist auf die Referenzen zu achten, zudem sind eine Hotline mit einem direkten Ansprechpartner von Bedeutung, um im Schadensfall verlässlich in Kontakt treten zu können.
  • Auswahl der Versicherung: Während bei klassischen Booten die Bootshaftpflicht vollkommen ausreichend ist, drängt sich bei einer Yacht der Abschluss einer Kasko-Versicherung regelrecht auf, um im Schadensfall auch das eigene Wasserfahrzeug reparieren zu können.
  • Tarife: Die Tarife unterscheiden sich bei Yachten erheblich. Als lohnend hat sich ein umfassender Versicherungsvergleich erwiesen, bei dem alle Faktoren berücksichtigt werden, die für dich von Bedeutung sind.
  • Deckungshöhe: Die Deckungshöhe ist bei Fahrten ins europäische Ausland von Bedeutung. Zudem sollten im Schadensfall der gegnerische Schaden sowie die Schäden an deiner Yacht über die Deckungssumme versichert sein.

Schadensfall – und jetzt?

Was ist beispielsweise ein Schadensfall, bei dem die Bootshaftpflichtversicherung greift?

  • Schadensfall 1: Bei einem Sturm wurde deine Yacht in die nebenan vertäute Yacht gedrückt. An beiden Booten sind Schäden entstanden, die über eine Yacht-Versicherung abgedeckt sind. Im Idealfall kommt die Teilkasko beziehungsweise die Kaskoversicherung für die Schäden an beiden Yachten auf.
  • Schadensfall 2: Die Yacht streift bei der Einfahrt in den Hafen bei einem Anlegemanöver ein anderes Boot. Mit einer Yachtversicherung sind mindestens die Schäden an Dritten sowie mögliche Personenschäden abgedeckt.

Yacht nach Sturm gesunken - Yachtversicherung übernimmt Schaden

Die Rolle des Versicherungsnehmers: Wie geht man im Schadensfall vor?

  • Weitere Schäden verhindern: Ist es zu einem Schadensfall gekommen, leite Maßnahmen ein, um weitere Schäden an fremden beziehungsweise deinem eigenen Boot zu verhindern.
  • Dokumentation: Wichtig ist die aktuelle Dokumentation des Ist-Zustandes durch Beschreibungen und vor allem Bildmaterial wie Fotos oder Videos. Sollte es zu weiteren Schäden kommen, müssen diese nicht zwangsläufig auf dein Verschulden zurückzuführen sein.
  • Polizei und Versicherung kontaktieren: Herrscht rechtliche Unklarheit, ist es immer empfehlenswert, die Polizei zu kontaktieren, die alles Notwendige in die Wege leiten kann. Des Weiteren gilt es, die eigene Versicherung umfassend über den Schadensfall aufzuklären.
  • Diebstahl und Vandalismus: Bei Diebstahl und Vandalismus ist der Kontakt zur Polizei eine zwingende Maßnahme, damit diese notwendige Dokumentationen vornehmen kann.

Der Austausch mit dem Versicherer ist von großer Relevanz, damit keine Schäden zu deinen Ungunsten ausfallen.

Rolle des Versicherungsunternehmens: Aufgaben im Schadensfall

  • Aufnahme des Schadens: Die Versicherung nimmt den von dir gemeldeten Schaden auf. Dabei ist es hilfreich, der Versicherung möglichst viele Informationen in Form von Beschreibungen und Fotos zukommen zu lassen.
  • Kontakt zur Polizei: Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen, wird die Versicherung auch mit der Polizei Kontakt aufnehmen, um die rechtlichen Hintergründe genau zu klären.
  • Ansprüche prüfen: Die Beschädigten werden Ansprüche erheben, weil ein Personen- oder Sachschaden vorliegt. Diese werden von der Versicherung genau überprüft.
  • Zahlung übernehmen: Sind die Ansprüche gerechtfertigt, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten im Schadensfall.

Häufig gestellte Fragen zur Yachtversicherung

Mit einer Yachtversicherung sind mindestens die Schäden am Besitz Dritter sowie den Insassen beziehungsweise Personenschäden abgedeckt. Bei einer Yacht sollte aufgrund des hohen Preises eine Kaskoversicherung in Betracht gezogen werden, um die Schäden am eigenen Wasserfahrzeug beheben zu können.

Die Kosten für eine Yachtversicherung können erheblich variieren. Es gibt wesentliche Unterschiede bei den Angeboten der Versicherer. Des Weiteren haben die Höhe der Deckungssumme, der Yachttyp, das Alter und der Zustand der Yacht, der Geltungsbereich und der Schadensfreiheitsrabatt einen Einfluss auf die Kosten.

Yacht-Eigener sollten sich in jedem Fall durch den Abschluss einer Yachtversicherung absichern. Der finanzielle Schaden an fremden Booten beziehungsweise Yachten könnte die eigenen Finanzen um ein Vielfaches übersteigen.

Ist es mit dem Boot zu einem Schaden gekommen, gilt es weitere Schäden zu verhindern und eine möglichst umfassende Dokumentation vorzunehmen. Eventuell sollte die Polizei kontaktiert werden, der Versicherungsanbieter ist in jedem Fall zu kontaktieren.    

Versicherungen für einen bestimmten Zeitraum des Jahres oder für bestimmte Gewässer verringern die Prämien, ebenso wie ein hoher Selbstbehalt und Kombi-Pakete, die von Versicherungen angeboten werden.

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Quellen aller Bilder aus diesem Artikel (Reihenfolge aus Artikel)

  • Yachtversicherung: mtellioglu / depositphotos.com
  • Umweltschäden wie ein Austreten von Öl oder Diesel sind durch eine Yachtversicherung abgedeckt: dmitryi / depositphotos.com
  • Yacht nach Sturm gesunken – Yachtversicherung übernimmt Schaden: bensib / depositphotos.com

Christoph beim Angeln

Über den Autor

Moin! 👋 Ich bin  Christoph , seit 25 Jahren leidenschaftlicher Angler und Autor dieses Artikels. Hier auf Angelmagazin.de teile ich mein Wissen mit euch. Wenn dir der Artikel gefallen hat, würde ich mich sehr über eine Bewertung freuen. Und wenn du magst, kannst du mir hier noch einen Kaffee ☕🙂 ausgeben.

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Christoph Hein Chefredakteur & Angelexperte

Moin. Ich bin Christoph, Gründer und Chefredakteur von Angelmagazin.de. Ich komme aus der Nähe von Bremen und bin seit rund 25 Jahren aktiver Angler. Mein Hausgewässer ist die Weser, wo ich sowohl vom Ufer, als auch vom Boot unterwegs bin. Meine Zielfische sind vor allem Zander und Barsch, gelegentlich aber auch Hecht, Forelle und Rapfen.

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Zizoo : Insolvente Online-Agentur verkauft – Betroffene müssen schnell handeln

Andreas Fritsch

 ·  20.03.2024

Zizoo: Insolvente Online-Agentur verkauft – Betroffene müssen schnell handeln

Der Wirbel um die Pleite des Online-Charter-Start-ups Zizoo , das viele Kundengelder veruntreute , hat eine überraschende, wenn auch nicht ungewöhnliche Wendung genommen. Wie die Insolvenzverwalter der Kanzlei Münzel & Böhm bekannt gaben, wurde das Unternehmen in einem Bieter-Verfahren an den britischen Konkurrenten Borrow a Boat verkauft. Eine Fortführung der Geschäfte ohne Verkauf wäre aufgrund der Kosten nicht möglich gewesen, so die Insolvenzverwalter gegenüber Betroffenen. Im Grunde geht es bei solchen Vorgängen um die Adressen der Kunden, im Falle Zizoos vielleicht auch um den Markennamen und die Website.

Die Käufer sind britische Mitbewerber

Borrow a boat gab zur übernahme eine presseerklärung ab:.

Der Kauf von Zizoo ist Teil von Borrow a Boats Wachstums-Strategie, da die Firma weltweit expandiert (...). Borrow a boat hat über die Jahre diverse Online-Plattformen erworben, um dem wachsenden und sich immer stärker digitalisierenden Markt gerecht zu werden.” CEO und Gründer Matt Ovenden sagte: “Der Chartermarkt ist einer der am schnellsten wachsende Reise-Segmente und wir sind auf einer Mission, um Boating für alle Kunden weltweit besser zugänglich zu machen. (...). Wir verstehen, dass dieser Prozess für einige Kunden Fragen aufwirft, besonders solche, die bereits für 2024 und darüber hinaus mit Zizoo Buchungen getätigt haben. Wir wollen aber all denen versichern, dass wir alles in unserer Macht stehende tun, Probleme für bestehende Buchungen zu minimieren, und wir werden ein spezielles Team einsetzen, um alle Anfragen zu bearbeiten.

Die Website von Zizoo ist unverändert online, im Impressum ist der neue Besitzer noch nicht zu finden.

Kunden, deren Anzahlungen 2023 von Zizoo nicht weitergeleitet wurden, müssen nun also unbedingt tätig werden, indem sie versuchen, über den Insolvenzverwalter ihren Schaden aus der durch den Verkauf jetzt entstandenen Insolvenzmasse wenigstens teilweise zu tilgen. Oft gelingt das aber nur zu Teilen, da die vorhandene Summe durch die Anzahl der Gläubiger geteilt wird. Eine zweite Möglichkeit bestünde darin, es auf dem Kulanzweg mit dem neuen Eigentümer zu versuchen.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an

Unbeachtet vom Ausgang des Insolvenzverfahrenes bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Zizoo-Gründerin und Geschäftsführerin Anna Banicevic wegen Betruges und Insolvenzverschleppung ausgehen. Sollte sie angeklagt und verurteilt werden, hätten die Gläubiger die Möglichkeit, sie auch privat finanziell haftbar zu machen. So bliebe man nicht auf den Forderungen sitzen, die aus der Insolvenzmasse vermutlich nicht alle zu bedienen sind. Das ist aber sicher ein Weg der lange Zeit in Anspruch nehmen wird und Geduld und Stehvermögen von den Gläubigern verlangt. Dazu sollte mit der Staatsanwaltschaft gesprochen werden

Wie groß der Schaden letztlich war, ist schwer zu bewerten, die Insolvenzverwalter waren bislang für Rückfragen nicht zu erreichen.

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Motorschaden bei Voll­kasko

  • Wann leistet die Vollkasko?
  • Welche Kosten übernimmt Vollkasko?
  • Motorschaden vermeiden
  • Richtig versichern

Motorschaden bei Voll­kasko: Kurz er­klärt

  • Verliert der Motor eines Kraft­rads seine Funktions­fähig­keit, liegt ein Motor­schaden vor . Bedeutet: Die Motor­leistung ist stark be­ein­trächtigt oder der Motor läuft überhaupt nicht mehr.
  • Ob bei einem Motor­schaden die Voll­kasko zahlt, hängt von dessen Ur­sache ab. Unfall­bedingte Motor­schäden sind bei Voll­kasko meist ver­sichert . Bei Betriebs­schäden (z. B. Zahn­riemen gerissen) besteht in der Regel kein Anspruch auf Versicherungs­leis­tun­gen .
  • Bei einem Motor­schaden deckt die Voll­kasko­versicherung unter an­derem Kosten für Reparaturen ab. Hat Ihr Motor­rad einen Total­scha­den, er­hal­ten Sie je nach Tarif Neu- bzw. Kauf­preis oder Wieder­be­schaf­fungs­wert des Bikes erstattet.

Welche Ursachen kann ein Mo­tor­scha­den haben?

Unfallschaden, schaden durch äußere einflüsse.

Der Motorblock eines Motor­rads kann nicht nur bei Zusam­men­stoß mit einem anderen Fahr­zeug Schaden nehmen. Oft ent­steht ein Motor­schaden durch äußere Ein­wirkungen , auf die der Fahrer oder die Fahrerin keinen oder wenig Ein­fluss hat. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Wildunfall (z. B. Reh läuft vors Motor­rad)
  • Tierbiss (z. B. Marder­schaden)
  • Wasserschaden (z. B. Wasser­schlag infolge einer Über­schwem­mung oder Fahrt durch eine tiefe Pfütze)
  • Vandalismus (z. B. mut­williges Um­stoßen des Motor­rads)

Betriebsschaden

Betriebsschaden ist der Oberbegriff für Schäden, die aus dem Fahr­zeug heraus entstehen – ohne äußere Ein­wir­kung wie einen Motorrad­unfall . Darunter fallen zum Bei­spiel falsche Bedienung, Über­bean­spruchung und alters­bedingte Ab­nutzung. Zu einem Motor­schaden können zum Beispiel fol­gende Betriebs­schäden führen:

  • Falschbetankung (z. B. Diesel statt Benzin)
  • Überbeanspruchung (z. B. durch hoch­touriges Fahr­verhalten)
  • Verschleiß (z. B. Kolben­fresser, gerissener Zahn­riemen)

Produktions- und Materialfehler

Wann leistet bei einem motor­schaden die voll­kasko, wann zahlt die voll­kasko bei motor­schaden.

Eine Motorrad-Vollkasko leistet bei Motor­schäden, die über die Teil­kasko versichert sind . Zusätzlich ist ein Motor­schaden über die Voll­kasko abgedeckt, wenn er entstanden ist durch:

  • einen selbst ver­schuldeten Unfall
  • Vandalismus

Zum Beispiel : Bei einer Gelände­tour mit Ihrem Moto­cross-Motor­rad fahren Sie durch eine tiefe Pfütze. Dabei gelangt Wasser in den Motor des Bikes. Die Folge: ein Wasser­schlag, der zu Zünd­aus­setzungen und Motor­still­stand führt. Den Schaden an Ihrer Maschine haben Sie selbst verschul­det. Deswegen zahlt für die Reparatur des Motor­schadens Ihre Vollkasko­versiche­rung.

Wann übernimmt den Motor­schaden die Teil­kasko?

Ein Motorschaden ist über Ihre Ver­si­che­rung mit Teil­kasko abgedeckt, wenn er infolge äußerer Ein­flüsse ent­standen ist. In der Regel leistet die Teil­kasko fürs Motor­rad bei Motor­schäden durch:

  • Naturgewalten (z. B. Unwetter, Über­schwemmung)
  • Brand, Explosion oder Kurz­schluss
  • Tierbiss (z. B. Marder­biss )

Zum Beispiel : Während der Frühlings- und Sommer­monate stellen Sie Ihren Chopper in Ihrem Carport ab. Dass ein Marder offenbar den Kühl­wasser­schlauch des Fahr­zeugs zerbissen hat, bemerken Sie erst, als unter­wegs der Motor streikt. Kühl­flüssig­keit ist ausge­laufen, das Trieb­werk überhitzt. Die Folge: Motor­schaden durch Marder­biss. Eine Voll­kasko haben Sie nicht. Zum Glück übernimmt Ihre Teil­kasko die Kosten für den Motor­aus­tausch. Denn in Ihrem Versi­cherungs­vertrag sind Folge­schäden von Marder­biss explizit abgedeckt.

Überblick: Motor­schaden – wann zahlt Voll­kasko, wann Teil­kasko?

Wischen um mehr anzuzeigen

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Welche Kosten über­nimmt bei Motor­schaden die Voll­kasko?

Je nach Anbieter und Vertrag zahlt eine Motorrad-Versicherung mit Voll­kasko bei einem Motor­schaden für:

  • Reparatur : Die Instand­setzung oder der Aus­tausch eines defekten Motors kostet oft mehrere Tausend Euro. Die Kosten dafür übernimmt Ihre Kasko­versicherung.
  • Neu- oder Kaufpreis­entschädigung : Liegt ein wirtschaft­licher Total­schaden vor, erhalten Sie Neu- oder Kaufpreis Ihres Motor­rads erstattet. Ob bzw. wie lange die Kasko­versicherung den Neu- oder Kauf­preis zahlt, hängt vom Tarif ab.
  • Wieder­beschaffungs­wert : Haben Sie keinen Anspruch auf Neu- oder Kaufpreis­entschädigung, ersetzt Ihre Kasko­versicherung bei Total­schaden meist den Wieder­beschaffungs­wert. Das ist der Betrag, den Sie brauchen, um sich ein gleich­wertiges Motorrad zu kaufen. Den Restwert ziehen Versicherer in der Regel von der Entschädigungs­summe ab.

Wichtig : Schalten Sie bei einem Motor­schaden Ihre Voll­kasko­versicherung ein, erhöht sich im nächsten Versicherungs­jahr Ihre Schaden­freiheits­klasse fürs Motorrad – und damit in der Regel auch Ihr Beitrag. Ist der Motor­schaden ein Fall für die Teil­kasko, bleiben Ihre SF-Einstufung und Prämie unverändert.

Wie kann ich bei meinem Motor­rad einen Motor­schaden ver­meiden?

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Regelmäßige Inspektionen und eine motor­schonende Fahr­weise tragen dazu bei, dass der Motor Ihres Kraft­rads möglichst lange volle Leistung bringt. Drei Tipps, um Motor­schäden vorzubeugen :

  • Wartungsintervalle ein­halten : Bringen Sie Ihr Bike in den vom Her­steller emp­foh­lenen Ab­ständen zur Inspektion. In einer Fach­werk­statt kontrollieren Sach­verständige alle Bau­gruppen. Dabei lassen sich Mängel und Defekte, die die Funktions­fähig­keit des Motors be­ein­trächtigen könnten, früh­zeitig erkennen und beheben.
  • Regelmäßig Ölstand checken : Läuft der Motor Ihres Motor­rads mit zu wenig Öl, kann das zu er­höhtem Verschleiß bis hin zum Motor­schaden führen. Prüfen Sie des­wegen regel­mäßig den Füll­stand und Zustand des Motoren­öls mit dem Öl­mess­stab – vor allem vor längeren Fahrten. Liegt der Öl­stand unter Minimum oder über Maximum, sollten Sie Öl auf­füllen oder ablassen.
  • Motorschonend fahren : Vermeiden Sie es, den Motor zu überdrehen – also den Dreh­zahl­messer in den roten Bereich zu bringen. Je höher die Dreh­zahl, desto heißer der Motor und desto größer das Risiko für einen Motor­schaden. Eine schonende Fahr­weise bei mittleren Dreh­zahlen mindert den Ver­schleiß und ver­längert die Lebens­dauer des Motors.

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Krebs-Versicherung mit Bluttest Neue Kritik und offene Fragen

Stand: 13.03.2024 11:43 Uhr

Die Versicherung HanseMerkur wirbt seit einem Jahr für einen Krebs-Bluttest, von dem die Werbung den Eindruck erweckt, er könne Leben retten. Fachleute üben immer schärfere Kritik an der Police.

Vergangenes Jahr startete die Versicherung HanseMerkur eine Werbekampagne für die Versicherungs-Police Krebs-Scan. Darin enthalten ist ein Bluttest namens PanTum Detect, der Hinweise auf Krebs liefern soll. Bei einem positiven Ergebnis zahlt die Versicherung weitere Untersuchungen. Die Medizinprofessorin Jutta Hübner kritisierte das Angebot im vergangenen Sommer scharf. Im Bayerischen Rundfunk sprach sie von "Scharlatanerie".

Hübner leitet in der Deutschen Krebsgesellschaft die Arbeitsgemeinschaft Prävention und integrative Onkologie. Sie sieht keinen Grund, von ihrer vernichtenden Kritik abzurücken, im Gegenteil. Gegenüber BR und NDR legt sie nach. Die HanseMerkur vermarkte die Police Krebs-Scan ohne Einschränkungen. Deswegen sagt die Krebs-Expertin weiterhin: "Das Angebot dieser Versicherung ist Scharlatanerie."

Immer wieder Hoffnung auf Krebs-Bluttests

Seit vielen Jahren versuchen Forschende Tests zu entwickeln, mit denen sich im Blut Hinweise auf Krebs finden lassen. Der Test PanTum Detect sei hier "innovativ", wirbt die HanseMerkur für die Police Krebs-Scan auf ihrer Internetseite. Der Test erkenne "Krebs oftmals in einer frühen, symptomlosen Phase". Und für Krebs gelte: "Je früher man ihn erkennt, desto besser sind meist die Heilungschancen."

Die HanseMerkur stützt ihre optimistische Bewertung des Tests vor allem auf eine Studie mit rund 5.000 Teilnehmern, die am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE) durchgeführt wurde. In einer Veröffentlichung zu der Studie heißt es, der Bluttest PanTum Detect könne zu einer "massiven Verringerung der Krebs-Sterblichkeit beitragen".

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Harsche Kritik an Test-Studie

Die Medizinprofessorin Hübner von der Uni Jena sieht allerdings grobe handwerkliche Fehler in der Studie. Denn bei den Verdachtsfällen wurde nicht mit einer Gewebeprobe abgeklärt, ob die Patienten wirklich Krebs hatten. Die Ergebnisse stützen sich auf eine Durchleuchtung etwa mit PET/CT. Ebenfalls wurde nicht untersucht, ob die Studienteilnehmer durch einen Hinweis auf Krebs am Ende länger leben. Die Studie des UKE und der Umgang der HanseMerkur damit seien "unseriös", urteilt Hübner.

Die Medizinprofessorin ist nicht die einzige, die den Test PanTum Detect und die Versicherungspolice Krebs-Scan scharf kritisiert. Nachdem ARD -Sender im vergangenen Sommer kritisch über den Krebs-Test und die Krebs-Versicherung berichtet hatten, veröffentlichten zwölf medizinische Fachgesellschaften eine Stellungnahme. Darin heißt es: "Zum jetzigen Zeitpunkt warnen Expertinnen und Experten für Krebserkrankungen nachdrücklich vor Angeboten, die vor allem auf einem Geschäft mit der Angst beruhen."

Eine der Fachgesellschaften, die die Stellungnahme verfasst haben, ist die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin. Bei ihr ist Constantin Lapa im Vorstand, der Medizinprofessor leitet an der Uniklinik Augsburg die Abteilung für Nuklearmedizin. Lapa betont, ihm sei eines wichtig gewesen: "Ein Statement zu setzen, dass das im Moment seriös nicht beworben werden kann."

Abwägung von Chancen und Risiken

Hübner von der Arbeitsgruppe Prävention und Integrative Onkologie der Deutschen Krebsgesellschaft betont: Auch Krebs-Früherkennungsmaßnahmen seien mit Risiken verbunden, die Patienten und Ärzte stets mit den Chancen abwägen müssten. Neben dem Risiko falsch positiver Ergebnisse gebe es auch die Gefahr falsch negativer Ergebnisse.

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Davon sprechen Ärzte, wenn Patienten die Auskunft erhalten, sie hätten keinen Krebs, in Wirklichkeit hat der jeweilige Test ihn aber nur nicht erkannt. Falsch negative Ergebnisse können nach Einschätzung von Krebs-Fachleuten dazu führen, dass Betroffenen sich in einer falschen Sicherheit wiegen und nicht auf Warnsignale achten.

Große Zweifel an PanTum-Studie

An der Studie, mit der die HanseMerkur für ihr Versicherungspaket Krebs-Scan wirbt, gibt es aber noch andere Kritik. Es geht zwar bei dem Bluttest PanTum Detect um eine Idee, die die Früherkennung weltweit revolutionieren könnte. Doch die Forschungsergebnisse wurden nicht in einem bekannten Wissenschaftsjournal veröffentlicht, sondern in einem Online-Verlag mit Postanschrift in der amerikanischen Glücksspiel-Metropole Las Vegas. Unter der gleichen Adresse lassen sich virtuelle Büroadressen mieten.

Fachleute der Staats- und Universitätsbibliothek der Uni Bremen haben sich auf Bitte des BR die Internetseite des Verlags angeschaut und eine Reihe von Unstimmigkeiten gefunden: Etwa, dass eine sehr schnelle Begutachtung wissenschaftlicher Arbeiten versprochen wird, dass der redaktionelle Beirat der Zeitschrift fragwürdig erscheine, und dass das Englisch des in Amerika ansässigen Verlages holprig sei.

Die Fachleute der Uni Bremen kommen zu dem Ergebnis: "Die Verlagspraktiken scheinen unseriös. Wir würden unseren Wissenschaftler:innen von einer Publikation in diesem Verlag abraten und die Publikationskosten nicht aus unserem Open Access Fonds übernehmen." Auch andere wissenschaftliche Recherchedienste, bei denen der BR angefragt hat, kommen zum gleichen Urteil.

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Auffällige Geschäftsverflechtungen

Die HanseMerkur selbst dürfte ein großes Interesse daran haben, dass sich der Krebs-Bluttest durchsetzt. Die Versicherung hält einen Anteil von 49,9 Prozent an der Zyagnum Detect DACH Vertriebs-GmbH. 50,1 Prozent gehören der Zyagnum AG. Das Ziel dieser GmbH ist laut Handelsregister "die breite Markteinführung und Vermarktung" des PanTum Detect-Tests und das nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Zielmärkten Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg.

Eine so enge wirtschaftliche Verflechtung habe sie noch nicht gesehen, sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Man könne zu dem Schluss kommen, "dass hier einfach nur die eigene Geschäftemacherei im Vordergrund steht und nicht das Wohlergehen der Verbraucherinnen".

Aber nicht nur zwischen der HanseMerkur und dem Bluttest-Hersteller Zyagnum gibt es Verflechtungen. Für Krebs-Scan wird damit geworben, dass die entsprechenden Untersuchungen bei einem "ausgewählten Ärztenetzwerk" vorgenommen würden.

Der NDR hat die Adressen der beteiligten Ärztinnen und Ärzte mit den Aktionären abgeglichen, die Anteile an der Firma halten, die den Bluttest entwickelt hat. Bei einer Ärztin in Heilbronn findet sich eine Übereinstimmung. Auf die Frage, ob ihre medizinische Beratung zu dem Test unabhängig sein kann, wenn sie indirekt an ihm verdient, antwortet die Medizinerin nicht.

Viele Fragen, keine Antworten

Die Zahl der Fragen, die sich rund um Krebs-Scan stellen, ist beträchtlich. Die Versicherung HanseMerkur hat die Studie, die bei der Police Krebs-Scan eine wichtige Rolle spielt, vergangenes Jahr als "unabhängig" bezeichnet. Die Studie wurde allerdings von Zyagnum, der Herstellerfirma des Bluttests, um den es in der Studie geht, finanziert.

Zu den Studienautoren zählen Mitarbeiter von Zyagnum. In der Wissenschaft gilt es als zwingend notwendig, auf solche Verquickungen als "Interessenskonflikt" hinzuweisen. Als die Studie veröffentlicht wurde, war kein solcher Vermerk enthalten.

Ein Hinweis auf einen Interessenskonflikt wurde erst nach Recherchen des BR nachträglich in die Studie eingefügt. In einer frühen Manuskriptversion war ein Absatz zu Interessenskonflikten enthalten, doch er wurde wieder entfernt. Warum dieser Hinweis gestrichen wurde, und von wem: Darauf gibt die Universität Hamburg keine Antwort.

Die Kritik an Krebs-Scan wirft noch weitere Fragen auf. Was sagen die Autoren der Studie, die bei der Versicherungspolice eine wichtige Rolle spielt, zu den Vorwürfen zahlreicher Fachkollegen? Warum wurde eine Studie, die die Krebs-Früherkennung weltweit revolutionieren könnte, bei einem Online-Verlag in Las Vegas veröffentlicht, und nicht bei einem renommierten Verlag? Wie viel Geld hat der Verlag von der Uni Hamburg bekommen? Wie viel Geld hat die Uni Hamburg wiederum vom Hersteller des Bluttests, der Firma Zyagnum, für die Studie erhalten?

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Schweigen seit dem letzten Sommer

Seit achteinhalb Monaten antwortet die Uni Hamburg nicht auf Fragen von BR und NDR . Sie begründet ihr Schweigen damit, es laufe ein sogenanntes "internes Prüfverfahren", das mögliche Unstimmigkeiten aufklären soll. Die Versicherung HanseMerkur erklärt inzwischen, auch sie selbst warne vor falschen Erwartungen und biete Krebs-Scan lediglich als Ergänzung zu den Früherkennungsuntersuchungen an, die die gesetzlichen Kassen zahlen. Die Hersteller-Firma des Bluttests, die Zyagnum AG, betont, die wissenschaftliche Grundlage ihres Tests sei sehr fundiert.

Bei vielen Medizinern stößt dieses Verhalten auf ungläubiges Kopfschütteln. Die Krebsspezialistin Hübner von der Uni Jena befürchtet einen beträchtlichen Schaden, wenn Krebs-Früherkennung insgesamt in ein schiefes Licht gerät. Seit Langem etablierte Untersuchungen wie Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs oder Darmspiegelung könnten in Verruf geraten, warnt sie: "Das wäre ein absoluter Schaden."

Den Film zur Recherche "Umstrittener Krebstest: Hoffnung oder Scharlatanerie?" sehen Sie in der ARD Mediathek.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete der NDR in der der Sendung "Panorama" am 12. März 2024 um 21:15 Uhr.

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SUV-Fahrer haben um 34 Prozent häufiger Vorschäden

Nadja-Feder

Nadja Feder

Senior Online-Redakteur Versicherungen

Stand: 22.03.2024

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

SUVs sind gleichermaßen beliebt wie umstritten. Eine aktuelle Auswertung des Vergleichsportals Verivox wirft ein neues Licht auf die Debatte. Demnach verzeichnen SUV-Fahrer um 34 Prozent häufiger Vorschäden als der Durchschnitt aller Autofahrer. Für die Analyse hat Verivox alle Kfz-Versicherungsabschlüsse über einen Zeitraum von 24 Monaten anonymisiert ausgewertet und SUV-Typologien untersucht.

Höhere Schadenquote aber keine Punktesammler

SUV-Fahrer haben häufiger Schäden als Fahrer anderer Fahrzeuge. Die Vorschadenquote liegt bei ihnen um 34 Prozent über dem Gesamtschnitt aller Autofahrer, die über Verivox eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben. Trotz vermehrter Vorschäden scheinen SUV-Fahrer jedoch keine Verkehrsrowdys zu sein. Ihr Anteil mit Punkten in Flensburg liegt 10 Prozent unter dem aller Fahrer. Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, macht dabei Angaben über der Vorversicherung gemeldete Schäden und vorhandene Punkte in Flensburg. Diese Informationen hat Verivox anonymisiert ausgewertet.

"Teilkasko- und auch einige Vollkaskoschäden werden zwar nicht vom Versicherten selbst verursacht. Beim Versicherungswechsel müssen sie aber dennoch angegeben werden, wenn sie vom Vorversicherer reguliert wurden", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Jeder gemeldete Haftpflicht- und Vollkaskoschaden in der Kfz-Versicherung beeinflusst die Schadenfreiheitsklasse und damit die Versicherungsprämie. Außerdem besteht das Risiko, dass ein Folgeversicherer keine Kaskoversicherung mehr anbietet, wenn zu viele Schäden gemeldet wurden. Es kann daher sinnvoll sein, kleinere Schäden selbst zu übernehmen, um später höhere Kfz-Beiträge zu vermeiden."

Mehr Kilometer, mehr Risiko

Autofahrende, die längere Strecken zurücklegen, haben ein höheres Unfallrisiko. Das kann auch bei den SUV-Fahrerinnen und -Fahrern zu mehr Vorschäden führen: Im Schnitt legen sie 11.805 Kilometer pro Jahr zurück und damit deutlich mehr als Fahrer anderer Autos (durchschnittlich 10.521 Kilometer).

Ein Grund für die höhere Fahrleistung könnte darin bestehen, dass die Fahrzeuge in Flächenländern am verbreitetsten sind. Spitzenreiter ist Mecklenburg-Vorpommern mit einem SUV-Anteil von 18 Prozent über dem Bundesschnitt, gefolgt von Brandenburg (15 Prozent über dem Bundesschnitt) und Thüringen (13 Prozent über dem Bundesschnitt).

Damit widerlegen die Verivox-Daten auch das häufige Vorurteil des "Großstadt-Panzers". In den Stadtstaaten Hamburg (9 Prozent unter dem Schnitt), Berlin (11 Prozent niedriger) und Bremen (20 Prozent niedriger) sind die SUV-Anteile im Vergleich zum Bundesdurchschnitt deutlich unterrepräsentiert.

SUV-Fahrer: männlich, 50 Plus, Rentner

Vor allem ältere Personen bevorzugen den Komfort dieser Fahrzeuge. Junge Fahrer zwischen 18 und 29 Jahren versichern um 66 Prozent seltener einen SUV als der Gesamtdurchschnitt. Die SUV-Quote steigt mit zunehmendem Alter. Ihren Höhepunkt erreicht sie bei den über 70-Jährigen. Hier liegt der Anteil um 40 Prozent über dem Gesamtschnitt.

"Das Unfallrisiko steigt im Alter", sagt Wolfgang Schütz. "Dass SUVs vor allem bei älteren Fahrern beliebt sind, ist eine weitere Erklärung für die höhere Schadenquote unter SUV-Fahrern."

Auch ein Blick auf die Berufsgruppen bestätigt dieses Bild. Rentner und Pensionäre sind unter den SUV-Fahrern um 38 Prozent überrepräsentiert. Bei Selbstständigen und Freiberuflern sowie bei Landwirten sind diese Fahrzeugtypen ebenfalls beliebt. Sie fahren um 28 Prozent bzw. 17 Prozent häufiger einen SUV als der Durchschnitt.

Wie die Verivox-Daten zeigen, werden SUVs nicht überdurchschnittlich häufig als Familienfahrzeug genutzt. Nur bei 21 Prozent aller SUV-Fahrer leben Kinder unter 17 Jahren im Haushalt. Im Durchschnitt aller Fahrzeuge liegt der Elternanteil mit 25 Prozent höher.

Übrigens: SUV-Fahrer sind laut den Verivox-Daten oft in modernen Fahrzeugen unterwegs. Ihre Autos sind im Durchschnitt jünger (7,4 Jahre) als die anderen Fahrzeuge (12,3 Jahre), die über das Vergleichsportal versichert werden.

Für die Analyse wurden sämtliche Kfz-Versicherungsabschlüsse über Verivox im Zeitraum von Januar 2022 bis Dezember 2023 anonymisiert ausgewertet.

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Nach Starkregen Mindestens fünf Menschen ertrinken bei Führung in Moskauer Kanalisation

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Fluss Moskwa in Moskau (am 12. August)

Fluss Moskwa in Moskau (am 12. August)

Tragischer Zwischenfall in den berühmten Tunneln unter der russischen Hauptstadt: In Moskau sind nach heftigen Regenfällen mindestens fünf Menschen bei einer Führung durch die Kanäle der Stadt ums Leben gekommen.

Dies berichteten russische Medien am Montagabend. Laut der staatlichen Nachrichtenagentur Tass wurden einige der Leichen im Fluss Moskwa gefunden, weitere Teilnehmer der Tour vom Sonntag würden noch vermisst.

Wie groß die Ausflugsgruppe insgesamt war, war zunächst unklar. Tass berichtete von möglicherweise bis zu 20 Menschen.

Laut der Agentur stieg der Wasserpegel in dem Kanalsystem nach starkem Regen rasch an. Die Menschen konnten sich demnach nicht mehr rechtzeitig ins Freie retten. Auf in Onlinenetzwerken geteilten Videos war zu sehen, wie Ermittler in einen Gullydeckel schauten und Taucher den Fluss durchkämmten. Örtlichen Medien zufolge leiteten die Behörden strafrechtliche Ermittlungen gegen den Veranstalter ein.

Die Schutzräume waren leer

Die Moskauer Kanalisation ist eine beliebte Touristenattraktion. Etliche Tourguides bieten Führungen durch die riesigen, teils aus dem 19. Jahrhundert stammenden Tunnel an.

Laut einem Stadtforscher ist die Anlage mit Schutzräumen ausgestattet. Es sei aber niemand dort gewesen, sagte der Forscher Daniil Dawidow der Nachrichtenagentur Ria Nowosti: »Ich hatte gehofft, dass ich dort vielleicht Überlebende finden würde. Es gibt zwei dieser Rettungsräume. Aber sie waren beide leer.«

Nach Angaben von Meteorologen war in der russischen Hauptstadt am Sonntag in etwa einer Stunde ein Drittel der für einen Monat üblichen Regenmenge gefallen. Auch Straßen standen unter Wasser; ein Bahnhof und mehrere Einkaufszentren wurden überflutet. Im Warenlager eines großen russischen Onlinehändlers in der Stadt Elektrostal bei Moskau brach Medienberichten zufolge Wasser durch das Dach.

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  9. Yachtcharter Versicherungen

    In der Regel sind alle Charterschiffe sowohl Haftpflicht- als auch Kasko versichert. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass der Yachthaftpflicht- oder Kaskoversicherer in bestimmten Fällen nicht leistet oder die Deckungssummen bzw. der Vertragsumfang nicht ausreichen.

  10. Yachtcharter-Versicherung » Versicherungen beim Yachtcharter

    Yachtcharter-Versicherung » Versicherungen beim Yachtcharter. Leitungswasserversicherung. Berufsrechtsschutz. Mietrechtsschutz. Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit. Snowboardversicherung. Wassersportversicherung. Kite Versicherung. SUP Versicherung. Surfboard Versicherung. Windsurf Versicherung. Studentenversicherung.

  11. Charter-Versicherungen

    Yachtcharter Versicherungen. Beim Chartern einer Yacht muss von den Yachtcharter-Crews grundsätzlich eine Kaution hinterlegt werden. Diese deckt bei Kaskoschäden die Eigenbeteiligung ab. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Charter-Kautionsversicherung.

  12. Pantaenius Yachtversicherungen

    Yacht- und Bootsversicherungen. Opti-, Jollen-, Katamaran-, Laserversicherung. Charterversicherung. Skipperhaftpflicht-Versicherung. Schaden melden. +49 40 37 09 10. Mo-Fr, 8-18 Uhr. 24/7 Notrufservice Verhalten im Schadenfall Schadenformulare zum Download. E-Mail senden. In Kontakt treten. +49 40 37 09 12 34. Mo-Fr, 8-20 Uhr, Sa 10-16 Uhr.

  13. Charter-Versicherungen beantragen

    Charterversicherungen beantragen. Versicherung für Charterskipper, die ein Boot mieten, und mit Freunden unentgeltlich im Urlaub segeln. Versicherungsnehmer muss der Skipper sein! Erhalten Sie für Ihre Skipper-Tätigkeit Entgelt, ist unsere Profi-Skipper-Versicherung die richtige Absicherung für Sie.

  14. Versicherung

    Yachtcharter Versicherung. SICHER MIT YACHT-POOL. Durch unseren Partner YACHT-POOL sind Sie bei jedem Törn bestens abgesichert. Sie finden hier die verschiedenen Zusatzversicherungen, welche Sie im pdf Antrag ausfüllen können.

  15. Yachtcharter Versicherungen

    Yachtcharter Versicherungen - Bavaria Yacht Broker. Versicherungen. Die Richtige Versicherung ist ein breites Feld. Es gibt eine Vielzahl von Yachtcharter Versicherungen. Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, welches Risiko er bei seinem Törn absichern möchte. Skipper-Haftpflicht Versicherung.

  16. Versicherungsschutz für Segler

    Mit einer Kautionsversicherung können entstandene Schäden der Yacht abgerechnet werden. Entdecken Sie die Vorteile der Pitter Kautionsabgeltung. Hier mehr!

  17. Yachtversicherung: Vergleich, Kosten & Tarifrechner 2024

    Als grundlegender Schutz wird eine Yacht-Haftpflichtversicherung angeboten. Sie kommt für entsprechende Forderungen Dritter auf und schützt dich darüber hinaus auch vor unberechtigten Ansprüchen. Neben dieser klassischen Haftpflicht kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden, was zusätzlich in der Haftpflichtversicherung enthalten ist.

  18. Bootsversicherung & Yachtversicherung

    Ihr Boot oder Ihre Yacht stellt eine nicht unerhebliche Investition dar, die stets versichert sein sollte, um im Schadensfall geschützt zu sein. Wir bieten Ihnen die passende Versicherung für jeden Boots- oder Yachttyp. Profitieren Sie vom vollen Versicherungsschutz und besonders günstigen Preisen durch die Einsparung der persönlichen Beratung.

  19. Versicherungen für Segler: Arten & Kosten

    Die wichtigsten Versicherungen für Segler! Welche Versicherungen brauchen Segler? Kosten von Segelversicherungen

  20. Charter : Bei diesen Flotten im Mittelmeerraum lohnt es sich ...

    In Kroatien gelingt den Österreichern von Pitter Yachting das Kunststück, es als große Firma mit einigen Hundert Yachten in die Übersicht zu schaffen. Auch dort hat die YACHT schon häufig ältere Schiffe gechartert, die tadellos in Schuss waren. Istion und Pitter sind ferner bekannt für gute Ausrüstungsstandards.

  21. Nach Zizoo-Insolvenz kauft Konkurrent Borrow a Boat die ...

    Versicherungen. Yachtmarkt. Alle Themen. Yachtmarkt. Gebrauchtboote. Online inserieren . Kaufberatung. Anmelden. Webreader Abo-Shop Newsletter. Anmelden. Yachten Regatta Ausrüstung Yachtmarkt. Menü. Startseite Reisen & Chartern Deutschland. Chartermarkt: Nach Zizoo-Insolvenz kauft Konkurrent Borrow a Boat die Online-Agentur. Andreas Fritsch · 20.03.2024. Das vorläufige Insolvenzverfahren ...

  22. Krankenfahrstuhl-Versicherung: Wer braucht sie?

    Die Betriebserlaubnis ist Voraussetzung, um eine Versicherung für den Krankenfahrstuhl abzuschließen, die ab einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h verpflichtend ist. Sie enthält wichtige Angaben wie die Fahrgestell-Nummer und die Hersteller-Schlüsselnummer, die die Versicherung braucht, um Ihren Krankenfahrstuhl zu versichern.

  23. PDF wird durch die lektorierte Fassung ersetzt

    Zudem ist zu gewährleisten, dass die Kosten für die Versicherung nicht auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Berlin, den 12. März 2024 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Title: Deutscher Bundestag Drucksache 20/10678 Antrag der Abgeordneten Susanne Hennig-Wellsow, Dr. André Hahn, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und ...

  24. Immer auf den Marktwert achten: Recht: Oldtimer-Versicherung

    Im Falle einer Wertsteigerungen könne maximal zehn Prozent mehr als der damals vereinbarte Marktwert verlangt werden. Dem Autobesitzer steht daher kein höherer Betrag zu als die Versicherung ...

  25. Motorschaden bei Vollkasko

    Je nach Anbieter und Vertrag zahlt eine Motorrad-Versicherung mit Voll­kasko bei einem Motor­schaden für: Reparatur: Die Instand­setzung oder der Aus­tausch eines defekten Motors kostet oft mehrere Tausend Euro. Die Kosten dafür übernimmt Ihre Kasko­versicherung.

  26. Krebs-Versicherung mit Bluttest Neue Kritik und offene Fragen

    Die Versicherung HanseMerkur wirbt seit einem Jahr für einen Krebs-Bluttest, von dem die Werbung den Eindruck erweckt, er könne Leben retten. Fachleute üben immer schärfere Kritik an der Police.

  27. SUV-Fahrer haben um 34 Prozent häufiger Vorschäden

    Höhere Schadenquote aber keine Punktesammler. SUV-Fahrer haben häufiger Schäden als Fahrer anderer Fahrzeuge. Die Vorschadenquote liegt bei ihnen um 34 Prozent über dem Gesamtschnitt aller Autofahrer, die über Verivox eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben. Trotz vermehrter Vorschäden scheinen SUV-Fahrer jedoch keine Verkehrsrowdys zu ...

  28. Moskau: Mindestens fünf Menschen ertrinken bei Führung in Kanalisation

    Moskau: Mindestens fünf Menschen ertrinken bei Führung in Kanalisation - DER SPIEGEL. Nach Starkregen Mindestens fünf Menschen ertrinken bei Führung in Moskauer Kanalisation. Der Untergrund der...

  29. Ausbildung zum Kaufmann (m/w/d) für Versicherungen und Finanzanlagen

    Ausbildung zum Kaufmann (m/w/d) für Versicherungen und Finanzanlagen Vertrieb Werde Teil unseres Teams in der Generalagentur Nikolai Kohler in Achern zum 01.08.2024! AUFGABEN Kennenlernen unserer Versicherungsprodukte Beratung und Betreuung des Kundenstamms der Generalagentur Boris Wölfel- persönlich oder digital Praxis am Point of Sale der Generalagentur Theorie in der regionalen ...

  30. Mark Zuckerberg gönnt sich 300-Millionen-Yacht zum Geburtstag

    Jetzt kann er das von seiner neuen Megayacht tun, die der Facebook-Chef für schlappe 300 Millionen Dollar gekauft hat. Mit einem Vermögen von rund 177,2 Milliarden US-Dollar (Stand März 2024) fallen Geburtstagsgeschenke bei Mark Zuckerberg (39) durchaus üppig aus - auch wenn der Facebook-Gründer sich selbst beschenkt.